Bio-Netz bei Hernien-OP (Rezidiv)

  • Guten Tag an das Forum,

    mich treibt eine Frage bezüglich der Materialkostenberücksichtigung umher. Bei uns soll eine Patientin nach 2-maliger Hernien-OP aufgrund von bekannter Wundheilungsstörungen mit einem Bio-Netz versorgt werden. Diese Netz ist um Längen teuer als ein normal verwendetes (Mehrkosten von ca1500,00€). Eine Anfrage zur zusätzlichen Kostenübernahme dieser Materialkosten wurden seitens der Krankenkasse abschlägig beschieden, hier Hinweis auf Mischkalkulation einer DRG und deren Pauschalcharakter.

    Sind solche Fälle bzw. solche Aussagen korrekt und gibt es eine Möglichkeit diese Mehrkosten weiter zu berechnen?

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

    Nachtrag: das Material hat weder ZE- noch NuB-Relevanz

  • Hallo stei-di,

    wenn ich mir diesen Artikel aus 2016 ansehe, würde ich sagen, es sieht wohl eher schlecht aus, da ja offenbar keine Vorteile belegt sind...

    Oftmals hilft auch eine Anfrage beim Hersteller, da diese natürlich auch wissen, dass ihre Produkte nur dann Verwendung finden, wenn das Reimbursement passt.

    MfG RA Berbuir

  • Hallo zusammen,

    die Hersteller können da auch wenig machen ;)! Um eine kostengerechte Abbildung des Eingriffs innerhalb des DRG-Systems zu erreichen, sind Studien irrelevant.

    Ein DRG-Änderungsantrag Ihrer Klinik oder der zuständigen Fachgesellschaft bis 31.03.2018 beim InEK kann hier langfristig weiterhelfen, leider nicht kurzfristig für Ihren jetzigen Fall. Aber dies würde ich Ihenn raten.

    Weiteres wird leider nicht möglichs ein, wenn die Kasse sich hier querstellt.

    Grüße Maja