HNO - Verweildauer nach Pansinus-OP

  • Werte Forumsmitglieder,

    ich benötige mal Ihre Einschätzung, da ich in dem Gebiet überhaupt keine Erfahrung habe.

    Durchgeführt wurde eine endonasale Pansinus-OP (5-224.63 B, 5-215.00 B, 5-215.1 B, 5-215.4 B, 5-214.6), 45 jährige Patient, COPD, keine Komplikationen postoperativ. Gefordert wird vom MDK die Entlassung am ersten postoperativen Tag - nach Einschätzung der behandelnden HNO-Belegärzte völlig indiskutabel, tatsächliche Entlassung nach drei Tagen. Hinzu kommt, dass vom MDK ausgeführt wird, es handele sich um AOP-Kodes, die ich aber bis auf den letzten OPS nicht finden kann.

    Ist nach einem solchen Eingriff eine Entlassung am Folgetag normal oder völlig ungewöhnlich?

    Schon im Voraus vielen Dank!

    Pseudo

  • Hallo Pseudo,

    ich kann ein bisschen aus meinem Erfahrungsschatz plaudern.

    Wie ich den OPS entnehmen kann, wurde ein Kombieingriff aus Pansinus, Nasenseptum und Konchotomie durchgeführt. Die Begründung des MDK mit AOP zieht nicht, da der führende Eingriff, die Pansinus-OP nicht AOP fähig ist.

    Grundsätzlich verweigert sich der MDK Begründungen wie: Wegen einer liegenden Nasentamponade kann der Patient nicht entlassen werden. Für unsere HNO Ärzte ist das meistens der wichtigste Grund für die stationäre Überwachung. Leider gibt es keine Leitlinie, die das eindeutig regelt.

    Deshalb müssen Sie hier einfach sehr gut dokumentieren wie es dem Patienten nach der OP mit liegender Nasentamponade bzw. nach entfernen der Tamponade geht. Einige Patienten wird es nach Tamponadenzug schlecht, andere bluten tatsächlich nach oder ähnliches. Die Beurteilung des Falls hängt von der vorliegenden Doku ab. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Belegärzte sich damit schwer tun.

    Werden den die HNO Fälle von einem HNO Arzt beim MDK begutachtet?

    MfG

    KayHo

  • Hallo KayHo,

    besten Dank für die rasche Antwort. Ob der Beurteilende beim MDK HNO-Arzt ist, weiß ich nicht.

    Wenn ich Sie richtig verstehe, bedarf es bei dem vorliegenden Sachverhalt weiterer Punkte, um die Behandlung über eine postoperativen Tag hinaus zu begründen. Derartiges war hier nicht dokumentiert.

    Gibt es dazu evtl. andere Auffassungen?

    Viele Grüße

    Pseudo