Somatische Notfallintervention - Kodierung ja oder nein?

  • In einer Sitzung zur Revision unseres hausinternen Leistungskataloges gab es zwischen dem Medizincontrolling und der ärztlichen Leitung Unklarheiten zum Thema ärztliche somatische Notfallintervention in der Psychiatrie.

    Beispiel: Ein Dienstarzt wird hinzugerufen und hat einen halbstündigen Einsatz, weil ein Patient plötzlich kollabiert (meinetwegen wg. Herzinsuffizienz).

    Ich vertrete die Meinung, dass sich dies über die ND abbilden lässt, und entsprechend kein spezieller somatischer OPS-Kode herangezogen werden muss, ungeachtet der Maßgabe des Handbuchs, dass „alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, […] zu kodieren“ sind. Unsere ärztliche Leitung ist der Ansicht, dass wir die hausinterne Leistung mit einem Kode versehen sollten. Ich frage mich dann natürlich auch, welcher Kode hier herangezogen werden könnte. Da gibt es ja keinen Passepartout.

    Über die Suchfunktion habe ich leider nichts Passendes gefunden.

    Wie wird dies an anderen psychiatrischen Häusern gehandhabt?

  • Schönen guten Tag,

    selbstverständlich sind sämtliche somatischen Diagnosen, die eine diagnostisch oder therapeutische Konsequenz haben oder einen Pflege- oder Überwachungsaufwand verursachen als Nebendiagnosen zu kodieren. Das gilt bereits für die (weiter) Gabe von Medikamenten, erst recht für einen personellen Aufwand wie in Ihrem Beispiel.

    Ein OPS ist dann anzugeben, wenn es für die jeweilige Leistung einen gibt. Das wäre z. B. bei Wundnähten, Endoskopien oder anderen aufwändigeren Leistungen der Fall, nicht jedoch bei einer Kollapsbehandlung (z.B. Untersuchung, Beine hochlegen, Infusion anhängen...). Sie können für solche Leistungen auch keine OPS "erfinden" oder "umbiegen", um sie für die interne Abbildung von Leistungen zu verwenden.

    Unabhängig davon können Sie beispielsweise im Rahmen einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (IBLV) die internen Leistungen dokumentieren und bewerten, aber dazu eignet sich der OPS kaum, besser wäre hier z. B. die GOÄ. Hier ist allerdings die Frage von Aufwand und Nutzen zu stellen, d. h. sie sollten die IBLV dann auch tatsächlich sinnvoll nutzen, z.B. für interne Budgetverteilungen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Ich denke, da liegen wir auf einer Linie.

    Danke auch für den Hinweis auf die IBLV. Das scheint mir jedoch insbes. für größere Kliniken sinnvoll zu sein, weniger für kleinere Häuser.

    Schöne Grüße!