Liebes Forum,
ich hoffe, das Thema findet sich an keiner anderen Stelle.
Es geht mir um die zahlreichen Briefe, die zum Ende dieses Jahres auf meinem Schreibtisch landen. Es handelt sich um Listen diverser Krankenkassen mit Rückforderungen von Aufwandspauschalen der vergangenen Jahre..... Ich werde Ihnen da nix Neues erzählen
Allen Schreiben ist eine Verzichtserklärung auf Einrede bei Verjährung angeheftet.
Ab wann zählen die 4 Jahre? Ich bin verunsichert, weil wir Erklärungen zu Fällen unterzeichnen sollen, bei denen wir eine DRG 2013 abrechneten, eine AWP allerdings erst 2016.
Wir sind der Meinung, dass - wenn die Rechnung zunächst beglichen wurde und später verrechnet wurde, die Verjährungsfrist mit dem Verrechnungsdatum beginnt.
Beispiel:
1. DRG Rechnung 2013
AWP Rechnung nach positivem Bescheid durch MDK 2016
Verjährungsfrist endet zum 31.12.2020
2. DRG Rechnung 2013
AWP Rechnung nach positivem Bescheid durch MDK 2016
Verrechnung der zunächst gezahlten AWP 2017
Verjährungsfrist endet zum 31.12.2021
Wie ist es denn nun richtig?
Verjährungsverzichtserklärungen würde ich jetzt nur versenden für nicht bezahlte Rechnungen aus 2013 sowie zunächst beglichene und 2013 verrechnete Posten.
Ich bin dankbar für Ihre Antworten!
Liebe Grüße
Ida