Hallöchen,
ist es grundsätzlich betrachtet rechtens, dass eine Patientin überwiegend in S2 (zur Entgiftung), sowie S1 eingestuft wurde und als Hauptdiagnose die F33.2 führt, und als Nebendiagnose die F10.2!? Die Kasse fragt an, ob nicht eher die F10.2 als Hauptdiagnose korrekt wäre..
F33.2 "Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ..."
F10.2 "Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom"
Ich denke, dass die Anfrage zurecht gestellt wurde. Inhaltlich - den Fall betrachtet - kämen aus meiner Sicht und je nach Argumentationsweise beide Diagnosen als HD in Frage, was schlussendlich nicht meine Frage ist. Ich frage mich zunächst, ob es grundlegend rechtens ist, dass eine Patientin mit einer "Depression" als Hauptdiagnose in die PsychPV "S" eingestuft werden "darf"..?
Herzlichen Gruß!