Abszesse Haut: Immer Inzision oder auch Exzision möglich?

  • Hallo Forum,

    ich hatte in letzter Zeit den Eindruck, dass bei Abszessen im Hautbereich Maßnahmen mit 5-892,- zu kodieren sind (laut MDK...?!).

    Vor kurzem kodierte ein Operateur bei uns einen glutealen Abszess, den er exzidierte und offen ließ mit 5-894.0d Abszessexzision an der Haut des Gesäßes.

    Scheint mir passend zu sein, oder? Ändert aber was an der DRG (wird mehr ;)).

    Ist das trotzdem korrekt kodiert?

    Vielen Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Halle,

    es wäre interessant zu wissen, welches Gewebe exzidiert wurde. Oder handelte es sich doch nur um eine Abszess-Spaltung?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    ich habe an der Stelle auch immer ein Problem. Das Inklusivum zu 5-892 sagt:

    • "Hämatomausräumung, Abszessspaltung, Abszessausräumung"

    Nach meinem Verständnis ist die Abszessspaltung die "simple" Incision, die "Abszessausräumung" bezeichnet die Ausräumung, z.B. mit scharfem Löffel, von innen.

    Die Abszessexcision geht darüber hinaus, da der Abszess von außen (im Gesunden) excidiert wird.

    M.E. fällt das nicht unter den Kode 5-892, somit ist die 5-894.- zutreffend kodiert.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo zusammen,

    in unserem Fall wurde der Abszess in toto im Gesunden exzidiert und die Wunde aber offen gelassen, somit wäre 5-894.- wohl ok.

    Allerdings muss ich sagen, dass Abszesse oft exzidiert und nicht nur inzidiert werden, somit würde der OPS 5-894.- häufig zur Anwendung kommen und ich denke, dann haut der MDK dazwischen...

    Grüße

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg