AOP Übermittlung der Rechnung innerhalb von 4 Wochen

  • Vergütungsanspruch bei Rechnungsstellung über 4 Wochen nach Abschluß der Behandlung.

    Hallo, ich habe heute die Mitteilung einer BKK-Abrechnungsstelle erhalten in der mitgeteilt wird, dass die Rechnung innerhalb von 4 Wochen nach Abschluß der Behandlung übermittelt werden muß. Da die Rechnung später übermittelt wurde besteht kein Vergütungsanspruch. Das war bisher kein Problem und es hat auch keine Krankenkasse eine spätere Rechnungsstellung bemängelt. Hat jemand ähnliche Probleme oder gibt es da neue Urteile und kann sich die Krankenkasse wirklich aus ihrer Zahlungspflicht herausnehmen. Vielen Dank für hoffentlich zahlreiche Infos :)

  • Hallo Angi68,

    das Thema hatten wir hier vor Jahren schon mal. Ich kann allerdings auch heute den rechtlichen Ansatzpunkt der BKK nicht erkennen, die Frist ergibt sich zwar aus § 18 Abs. 5 AOP-Vertrag, eine Konsequenz iS eines Anspruchsausschlusses bei Verfristung lässt sich der Regelung aber nicht entnehmen. Dementsprechend sieht auch die Kommentarliteratur hierin keine Ausschlussfristen (Köhler-Hohmann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 115b SGB V, Rn. 56). Wäre interessant, wie die BKK das begründet...?

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo Angi68,

    auch wir haben diese Problematik. Ich hoffe, hier kommen noch viele Antworten. Vielleicht könnte mein Vorkommentator den erwähnten Beitrag aus der Kommentarliteratur zur Verfügung stellen? ;)

    Viele Grüße

  • Vielleicht könnte mein Vorkommentator den erwähnten Beitrag aus der Kommentarliteratur zur Verfügung stellen?

    kann ich leider aus urheberrechtlichen Gründen nicht, aber die Kassen sollten mit der Fundstelle etwas anfangen können, da diese meist ebenfalls Zugriff auf die juris-Datenbank haben...

  • kann ich leider aus urheberrechtlichen Gründen nicht, aber die Kassen sollten mit der Fundstelle etwas anfangen können, da diese meist ebenfalls Zugriff auf die juris-Datenbank haben...

    Es ist aber schon schwierig mit einem Zitat zu argumentieren, das man selber nicht lesen kann! Geht es als PN?