Die Willkür des MDK-Gutachters

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und guten Abend,

    als Außenstehender, weil manchmal extern zur Bearbeitung von MDK-Fällen hinzugezogen, kann ich die Aussagen von Medman2 auch bundeslandübergreifend (Erfahrungs-Beispiele aus NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bremen, Niedersachsen, Saarland) leider nur bestätigen. Allüberall das geschilderte Bild. Mit Ausnahme zweier - wirklich fairer - Gutachter in Rheinland-Pfalz (MDK Alzey). Natürlich schenken die einem nichts, waren aber Argumenten der anderen Seite immer aufgeschlossen. So muss das sein. Im Saarland hingegen gab es seinerzeit Furien-Alarm mit Allmachts-Fantasien... Unerträgliche Willkür (besser Walkür). Ich beziehe mich auf Streitfälle, die nicht nur den Kodierrichtlinien, sondern zusätzlich auch den eigenen SEG-4 Kodierempfehlungen des MDK zuwiderlaufen. Selbst nach Vortrag derselben war keine Einigung erzielbar.

    Schönes Wochenende

    B. Sommerhäuser

  • Es gibt bestimmt genügend Gründe, sich über das Verhalten mancher MDK-Mitarbeiter zu ärgern, aber nun muss ich einmal eine Lanze brechen:

    Seit ca. zwei Jahren werden die strittigen Fälle bei regelmäßigen Sitzungen hier im Krankenhaus besprochen. Ich habe es tatsächlich selbst mehrmals erlebt, dass der MDK-Gutachter auf eine erlösrelevante Diagnose hingewiesen hat, die ich selbst nicht für "kodierfähig" gehalten hatte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Guten Morgen,

    auch ich kann bestätigen, dass zahlreiche Gutachter des MDK in der Einzelfallbewertung durchaus wohlwollend mit den Argumenten des KH umgehen und von sich aus Argumente zugunsten des KH suchen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo.

    das mag auch in der m.E. sinnvollen unmittelbaren Besprechung der Fälle durchaus so sein. Im schriftlichen Verfahren ist das für mich jedoch weit überwiegend nicht ersichtlich.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo zusammen,

    schriftlich hat man auch keine Chance, da das Nachverfahren oft abgeschmettert wird und die strittige Summe einfach verrechnet wird. Zu den ganzen offenen Asylklagen kommen so noch tausende und aber tausende von den Krankenhausklagen hinzu, um das sauer erarbeitete Geld einzufordern. Glücklicherweise dauert es dann fünf Jahre bis man die 900,- € Differenz "erklagt" hat - Ironie aus!

    Wie sieht es eigentlich mit der Klagemoral in den anderen Häusern aus?? Bei Streitwerten unter tausend Euro bemühen wir in der Regel keinen Rechtsanwalt. Eigentlich müßten wir bei den ganzen, aus willkürlichen MDK-Begutachtungen entstandenen Kürzungen des Öfteren klagen. Dazu müßten wir nur noch extra Personal einstellen, wenn es dies gäbe.

    VG

    Sebastian

  • Bei Streitwerten unter tausend Euro bemühen wir in der Regel keinen Rechtsanwalt.

    Guten Abend,

    da fehlt mir das Verständnis. Wenn es eine inhaltliche Chance gibt, bleibt ihnen doch nur dieser Weg. Die Chance sollte gut sein, dann zahlt die Kasse Anwalts- und Gerichtskosten.

    Ich möchte nicht falsch verstanden werden, ich bin bei Klagen eher zurückhaltend. Es gibt aber Dinge, die man nicht hinnehmen sollte. Insbesondere bei den Fällen, bei denen es in der Begehung einen Dissens gibt oder die von Gutachtern nur über die Akte ohne die Chance des Gehörs der eigenen Meinung angefertigt wurden.
    Im Übrigen biete ich in den wenigen Einzelfällen immer der Kasse an, den Fall noch einmal einzustellen. Es gibt Kassen, die sich hier strikt verweigern. Dort bleibt nur die Klage. Und nur die erhöht den Druck auf die völlig unkooperativen Kassen, endlich mal wieder mit sich reden zu lassen.

    Gruß

    merguet

  • In meiner jetzigen Klinik finden die Prüfungen im Haus statt - allerdings ohne jede Falldiskussion. Gutachten rein nach Aktenlage und der MDK kann trotzdem behaupten, "inhouse" zu prüfen. Spart immerhin die Kopierkosten...

    Entsprechend haben wir auch wenig Beißhemmung, was Klagen angeht. Alles, was einigermaßen aussichtsreich aussieht, geht zum Anwalt - auch wenn's für den behandelnden Arzt (sprich: mich) jeweils 2-3 Stunden Arbeit bedeutet. In einem erheblichen Teil der Fälle führt allerdings die Ankündigung der Klage zur umgehenden Zahlung, wenn die Argumentation schlüssig ist.

  • Moin,

    ich bin froh über die Begehungen, und hab das Gefühl hier, im Vergleich zu anderen, im Land der Glückseligen zu sein :).

    Unser Schriftverkehr ist ca. 70 - 80% zurückgegangen, die Fälle werden direkt vor Ort besprochen und auch abgeschlossen. Es gibt hin und wieder mal einen Fall, wo wir sagen "müssen wir uns noch mal anschauen" und nur äußerst selten einen, wo wir keinen Konsens finden. Da gibt es dann ein schriftliches Gutachten und wir müssen klagen.

    Die Diskussionen sind sachlich, auf Augenhöhe und immer fair, und den Gutachtern ist es egal, ob ein Fall für die Kasse billiger oder teurer wird. Hauptsache er ist korrekt kodiert.

    Wir haben auch immer einen Oberarzt jeder FA dabei, und bei Fragen der OGVD lehnen wir uns vom Medizincontrolling zurück und lassen die Ärzte mal argumentieren. Und in einigen Bereichen ist es schon zu einem Umdenken gekommen, was die Dokumentation sowohl in Quantität als auch in Qualität angeht.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Merguet,

    leider (oder glücklicherweise) haben wir hier keine Begehungen.

    Aber ganz ehrlich gesagt lohnt der Aufwand nicht bei 324,-€ oder 678,65€ zu klagen. Die internen Kosten um das alles vor Gericht zu tragen und zu verfolgen sind m.E. einfach zu hoch, wirtschaftlicher Nonsens. Dem Grunde nach gebe ich Ihnen unumwunden Recht, aber ich denke daß wir nicht die Einzigen sind, die so verfahren!

    VG

    Sebastian

  • Hallo zusammen,

    ich kann die Auffassung nachvollziehen, es macht wenig Spass, für wenige hundert €€€ den Aufwand eines Klageverfahrens auf sich zu nehmen und dann oftmals vom SG den uninspierierten 50% Vergleichsvorschlag "im Hinblick auf die fehlende grundsätzliche Bedeutung" anznehmen, wo dann die anteiligen Kosten den Gewinn auffressen. Andererseits kenne ich viele KHs, die zwischenzeitlich auch Kleinstforderungen ggü. Selbstzahlern titulieren (lassen), weil man eben keine Lust mehr hat, sich hier ausnehmen zu lassen, nach dem Motto "unter € 300 machen die eh nix..." Es dürfte letztlich eine Entscheidung der GF sein, wie man grundsätzlich damit umgeht - teilweise habe ich auch den Eindruck, dass einzelne Kassen umgekehrt bei Klagen bis ca. € 1000 direkt anerkennen, um sich weiteren Aufwand zu sparen - die dortigen Rechtsabteilungen sind ebenfalls überlastet.

    MfG, RA Berbuir