Guten Tag!
In den Hinweisen zu "Endovasculäre Implantation von Stent-Prothesen" (5-38a.-) steht, dass ein Gefäßverschluss durch Naht nicht gesondert zu kodieren ist.
Bei (Perkutan-) transluminalen Stentimpantationen steht dieser Hinweis nicht. Kann ich bei operativer Freilegung des Leistengefäßes die dann ja immer erforderliche Gefäßnaht mit 5-388.70 zusätzlich kodieren? Die Erlösunterschiede sind teils erheblich.