Gefäßnaht nach transluminalen Gefäßeingriffen

  • Guten Tag!

    In den Hinweisen zu "Endovasculäre Implantation von Stent-Prothesen" (5-38a.-) steht, dass ein Gefäßverschluss durch Naht nicht gesondert zu kodieren ist.

    Bei (Perkutan-) transluminalen Stentimpantationen steht dieser Hinweis nicht. Kann ich bei operativer Freilegung des Leistengefäßes die dann ja immer erforderliche Gefäßnaht mit 5-388.70 zusätzlich kodieren? Die Erlösunterschiede sind teils erheblich.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Ich würde sagen, nach DKR P001 und P003 sind Zugänge und Naht regelhaft im Kode enthalten. Also Nein

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    eine intraoperative Freilegung ist aber doch was anderes als ein "Durchstechen" durch die Haut. Wird jede (Perkutan-) transluminale Stentimpantation mit intraoperativer Freilegung durchgeführt? Dann wäre es bei monokausal ggf. mit drin. Wenn nein, dann gesondert zu kodieren.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag!

    Es scheint ja doch nicht so klar zu sein.

    Warum der Hinweis zur Gefäßnaht bei den Aortenstents und bei den PTA/Stents nicht?

    Andererseits wird bei "echt" perkutanen Interventionen ein Verschlusssystem ja auch kodiert. Warum dann nicht die Naht bei offener OP?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Ich denke, weil die Naht bei einer offenen OP regelhaft erforderlich ist. Grundprinzip ist die monokausale Kodierung, nur Abweichungen davon werden im OPS extra ausgewiesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier