Hallo an alle im Forum,
bisher gibt es zu o. g. Thema nur einen Beitrag zum Pflegeförderprogramm und PKMS, weshalb ich hier mal ein neues Thema eröffne.
Bekanntlich werden die Pflegegrade ab 2018 ab Pflegegrad 3, ab 5 Tagen Verweildauer und in den vom IneK bestimmten DRG erlösrelevant.
Mich bewegt eine andere Frage, die auch auf mehreren externen Weiterbildungen diskutiert, jedoch nicht schlüssig beantwortet werden konnte.
Die Angaben zum Pflegegrad kann man ja prinzipiell nur erhalten, wenn man die Patienten oder Angehörigen befragt.
Nicht immer sind die Patienten jedoch dazu in der Lage zuverlässige Angaben zu machen, ebenso manche Angehörige. Bei Patienten die einen Pflegedienst haben oder aus Seniorenheimen kommen, stehen die Pflegegrade zumindest im Überleitungsbogen.
Aber auch diese Angaben müssen nicht mehr aktuell sein. Es könnte z. B. der Pflegegrad nur befristet vergeben sein, bereits ein Antrag auf Höherstufung laufen usw.
Wie kommt man also an zuverlässige Angaben?
Wie führe ich später den Nachweis über den Pflegegrad, wenn es zu einer MDK-Prüfung kommt?
Die Seniorenheime sind da in einer besseren Lage. Ohne schriftlichen Nachweis darf keine Heimaufnahme erfolgen. Und beim ambulanten Pflegedienst ist der Patient automatisch Selbstzahler, wenn er nicht den Pflegegrad belegen kann. Schon deshalb werden Patienten oder Angehörige die Dokumente vorlegen.
Wie komme ich als Krankenhaus aber an den Einstufungsbescheid, wenn Patienten u./ o. Angehörige diesen nicht vorlegen können (wollen)?
Prinzipiell ist der Pflegegrad der Krankenkasse bekannt, genauer der Pflegekasse.
Dürfen oder müssten diese uns dann nicht Auskunft geben?
Ob Zuzahlungspflicht besteht, teilen die Kassen ja auch mit.
Ich bin sehr auf die Meinungen hier im Forum gespannt.
Vielen Dank.
MC1