Kodierung Pflegegrade 2018

  • Hallo an alle im Forum,

    bisher gibt es zu o. g. Thema nur einen Beitrag zum Pflegeförderprogramm und PKMS, weshalb ich hier mal ein neues Thema eröffne.

    Bekanntlich werden die Pflegegrade ab 2018 ab Pflegegrad 3, ab 5 Tagen Verweildauer und in den vom IneK bestimmten DRG erlösrelevant.

    Mich bewegt eine andere Frage, die auch auf mehreren externen Weiterbildungen diskutiert, jedoch nicht schlüssig beantwortet werden konnte.

    Die Angaben zum Pflegegrad kann man ja prinzipiell nur erhalten, wenn man die Patienten oder Angehörigen befragt.

    Nicht immer sind die Patienten jedoch dazu in der Lage zuverlässige Angaben zu machen, ebenso manche Angehörige. Bei Patienten die einen Pflegedienst haben oder aus Seniorenheimen kommen, stehen die Pflegegrade zumindest im Überleitungsbogen.

    Aber auch diese Angaben müssen nicht mehr aktuell sein. Es könnte z. B. der Pflegegrad nur befristet vergeben sein, bereits ein Antrag auf Höherstufung laufen usw.

    Wie kommt man also an zuverlässige Angaben?

    Wie führe ich später den Nachweis über den Pflegegrad, wenn es zu einer MDK-Prüfung kommt?

    Die Seniorenheime sind da in einer besseren Lage. Ohne schriftlichen Nachweis darf keine Heimaufnahme erfolgen. Und beim ambulanten Pflegedienst ist der Patient automatisch Selbstzahler, wenn er nicht den Pflegegrad belegen kann. Schon deshalb werden Patienten oder Angehörige die Dokumente vorlegen.

    Wie komme ich als Krankenhaus aber an den Einstufungsbescheid, wenn Patienten u./ o. Angehörige diesen nicht vorlegen können (wollen)?

    Prinzipiell ist der Pflegegrad der Krankenkasse bekannt, genauer der Pflegekasse.

    Dürfen oder müssten diese uns dann nicht Auskunft geben?

    Ob Zuzahlungspflicht besteht, teilen die Kassen ja auch mit.

    Ich bin sehr auf die Meinungen hier im Forum gespannt.

    Vielen Dank.

    MC1

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend MC1 und Forum,

    ich habe keine Antwort für Sie parat, hoffe aber, dass ich mich mit meiner Ihrer Anfrage anschließen darf, da die Überschrift ebenso passend wie offen gewählt wurde. Hier ist Folgendes aufgefallen:

    Tabelle 1: Liste der DRG-Fallpauschalen, für die das Zusatzentgelt ZE162 abgerechnet werden darf (Auszug):

    P01Z, P02A, P02B, P02C, P03A, P03B, P03C, P04A, P04B, P05A, P05B, P05C,

    P06A, P06B, P06C, P60A, P60B, P60C, P61A, P61B, P61C, P61D, P61E, P62A,

    P62B, P62C, P62D, P63Z, P64Z, P65A, P65B, P65C, P65D, P66A, P66B, P66C,

    P66D, P67A, P67B, P67C, P67D, P67E (= neugeborene Patienten)

    ZE162 10) Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten

    (DRG-Tabelle 1) Pflegebedürftigkeit im Sinne § 14 SGB XI und

    Pflegegrad gemäß § 15 SGB XI

    9-984.8 Pflegebedürftig nach Pflegegrad 3 siehe Anlage 2

    9-984.9 Pflegebedürftig nach Pflegegrad 4 siehe Anlage 2

    9-984.a Pflegebedürftig nach Pflegegrad 5 siehe Anlage 2

    Dass Kinder einen Pflegegrad haben können, ist nachvollziehbar. Dass für (Klein)Kinder bis zu einem Alter von 18 Monaten (bzw. Säuglinge bis 12 Monate) eine Sonderregelung greift, ist ebenfalls verständlich. Oben angeführte DRGs gelten ja für Neugeborene (bis zum Alter von 28 Tagen). Wer und - falls bekannt - wie beurteilt man denn die von der natürlichen Pflegebedürftigkeit abweichende Pflegebedürftigkeit bei Neugeborenen? Da die o.g. DRGs nur für Neugeborene (die ja auch Säuglinge sind) gelten, frage ich mich, ob der MDK jetzt bei jedem Neonaten innerhalb von 28 Tagen zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit gerufen werden muss...? Oder gibt es eine andere Erklärung?

    Gruß B. Sommerhäuser

  • Hallo MC1 und Hallo Herr Sommerhäuser,

    wie das demnächst bei den Neugeborenen läuft mit der Eilbegutachtung sei abzuwarten Herr Sommerhäuser. Dann können vielleicht die anderen Abteilungen mal durchatmen .;)

    MC1, ich frage ganz oft bei en Altenheimen selber nach und manchmal auch beiden Krankenkassen, oder verlasse mich auf unseren Sozialdienst. der hatte aber auch schon die Auskunft bei einer Krankenkasse bekommen: "das fällt unter die Schweigepflicht, wir dürfen keine Angaben machen." Toll, aber ankündigen, das die Rechnung bei fehlendem PG oder falschem PG storniert werden kann. Ich hoffe, das es nicht so weit kommt, dass es einen schriftlichen Beleg geben muss.

    Viele Grüße

    JAD

  • Guten Morgen,

    es scheint mir einen Versuch wert, einen Algorhitmus zu programmieren, mit dem man die Infrage kommenden Patienten ermittelt und bei den Krankenkassen anfragt, welcher Pflegegrad dort bekannt ist.

    Ich erwarte im Übrigen, dass bei den MDK-Prüfungen künftig die Überschreitung der kritischen 5 Tage bei eben diesen Patienten zum Prüfgegenstand wird.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    man könnte sich in der Klinik das jetzt "einfach" machen, da im Rahmenvertrag Entlassmanagement die Informationspflicht über bestehende pflegerische Versorgung dem einweisenden Arzt zugewiesen wird ... ich zitiere aus §8 Kommunikation mit den Leistungserbringern der Anschlussversorgung, Absatz 2:

    "Bezieht der Patient vor der Krankenhauseinweisung Leistungen der häuslichen Krankenpflege oder Pflegesachleistungen, informiert der einweisende Arzt soweit möglich das Krankenhaus bei der Aufnahme im Rahmen der mitgegebenen Unterlagen (2. B. Überleitungsbrief, Medikationsplan, bisherige Angaben zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege, Angaben zu Pflegestufe/Pflegegrad) über die Versorgung des Patienten."

    Das mag größtenteils bei Hausärzten funktionieren, jedoch meiner Meinung nach meist nicht bei einweisenden Fachärzten. Und da es jetzt um einen - zunächst nicht allzu großen - Zusatzerlös geht, wird das Klinikpersonal im Verdachtsfalle (d.h. auffälliger Pflegebedarf und nicht kommunizierter/kommunizierbarer Pflegegrad) nicht umhin kommen, selbst den Kontakt zur Pflegekasse / Krankenkasse zu suchen.

    Kommt ein Patient aus einem Pflege-/Altenheim kann man in der Regel davon ausgehen, dass dort der Pflegegrad bekannt ist, weil darüber auch Erlöse getriggert werden - die dürfen sich deshalb auch mit dem NBA (Neuen Begutachtungsassessment) auseinandersetzen, mittels welchem auch der MDK den Pflegegrad bestimmt.

    Einen positiven Effekt sehe ich in der nunmehr über die "klassische" Kommunikationsstrecke Einweisung & Entlassbrief hinausgehende Informationskette - die Verzahnung der Sektoren und Professionen wird so "zwangsweise" optimiert. Vielleicht im ersten Schritt aufwändiger, aber ich glaube, in naher bis mittlerer Zukunft wird es hier geeignete IT-Instrumente geben, die Leistungserbringer in dieser Informationskaskade entlasten.

    Schöne Grüße

    Markus Stein

    Markus Stein [Dipl.-Dok. (FH)]

    RZV GmbH
    Strategisches Produktmanagement Krankenhaus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo JAD,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Eigentlich wollte ich darauf hinaus, dass ich die Pflegebegutachtung von Neugeborenen für Mumpitz halte. Aber vielleicht sehe ich nur den Sinn und den praktischen Ablauf darin nicht. Und deswegen bat und bitte ich um Erklärung, wie dies zu verstehen ist.

    wie das demnächst bei den Neugeborenen läuft mit der Eilbegutachtung sei abzuwarten Herr Sommerhäuser. Dann können vielleicht die anderen Abteilungen mal durchatmen .

    Beste Grüße

    B. Sommerhäuser

  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    natürlich halte ich die Begutachtung von Neugeborenen auch für Mumpitz und zwar sehr Großen. Wie es ablaufen soll, kann ich mir auch nicht erklären. In der Praxis habe ich festgestellt, das dies auch nicht geschieht, da sich erst die Grade und die alltäglichen Einschränkungen erst bemerkbar machen müssen. Somit werden Säuglinge erst später begutachtet und rückwirkend eingestuft. Aber es muss wohl so im Text stehen um auch allen gerecht zu werden.

    Beste Grüße und noch eine schöne Adventszeit

    JAD

  • Guten Morgen,

    ist das ZE 162 oder ZE 163 pro Fall oder für jeden Krankenhaustag abzurechnen? Ich wäre niemals auf die Idee gekommen pro Tag abzurechnen, aber die grosse Kasse fragt an, warum wir das nicht gemacht haben??? Ich würde ja gerne aber....

    Gruß Attila

  • Nach meinem Verständnis gilt das pro Fall. Wenn aber jemand mehr geben möchte, warum nicht?

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Schönen guten Tag allerseits,

    erstaunlicherweise lässt sich das nach meinen bisherigen Recherchen nur ziemlich indirekt herleiten:

    Laut OPS ist bei Änderung des Pflegegrades während des stationären Aufenthaltes der jeweils höherwertige Kode anzugeben, was indirekt darauf schließen lässt, dass er nicht täglich zu kodieren ist (was im OPS auch meines Erachtens explizit benannt sein müsste). Da der OPS in Verbindung mit der DRG der jeweiligen Liste der Auslöser des ZE 162/163 ist, gibt es das ZE nur einmal pro Fall.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Guten Morgen,

    ist das ZE 162 oder ZE 163 pro Fall oder für jeden Krankenhaustag abzurechnen? Ich wäre niemals auf die Idee gekommen pro Tag abzurechnen, aber die grosse Kasse fragt an, warum wir das nicht gemacht haben??? Ich würde ja gerne aber....

    Gruß Attila

    Hallo Attila,

    welche Kasse will das pro Tag abrechnen? Wir würden unseren Patienten dann entsprechende Empfehlungen geben ;)

    Viele Grüße

    Medman2