Kodierung Pflegegrade 2018

  • Tabelle 1: Liste der DRG-Fallpauschalen, für die das Zusatzentgelt ZE162 abgerechnet werden darf (Auszug):

    P01Z, P02A, P02B, P02C, P03A, P03B, P03C, P04A, P04B, P05A, P05B, P05C,

    P06A, P06B, P06C, P60A, P60B, P60C, P61A, P61B, P61C, P61D, P61E, P62A,

    P62B, P62C, P62D, P63Z, P64Z, P65A, P65B, P65C, P65D, P66A, P66B, P66C,

    P66D, P67A, P67B, P67C, P67D, P67E (= neugeborene Patienten) ... Da die o.g. DRGs nur für Neugeborene (die ja auch Säuglinge sind) gelten, frage ich mich, ob der MDK jetzt bei jedem Neonaten innerhalb von 28 Tagen zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit gerufen werden muss...? Oder gibt es eine andere Erklärung?

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    Ihr o.g. Beitrag führt mich zu der Frage, wie das InEK berechnet hat, dass der Pflegegrad in den genanntn Neugborenen-DRG's ein Kostentrenner ist.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo zusammen,

    also dass eine Kasse freiwillig anfragt, warum Sie vermeintlich zu wenig abgerechnet haben, erstaunt mich doch sehr. Es ist keine Frage, dass die ZE für die Pflege je DRG abzurechnen sind und nicht täglich. Der niedrige Betrag liegt eher an der schlechten Kalkulationsgrundlage und nicht daran, dass es täglich abgerechnet werden soll. Wir sind hier ja bei Zusatzentgelten und nicht bei ergänzenden Tagesentgelten (PEPP) ;)

    Zur Bildung dieser ZE ist die Präsentation von Dr. Heimig empfehlenswert. Die Berechnung der Entgelte wird hier ziemlich genau dargestellt.

    Viele Grüße und an alle einen schönen Mittwoch

    SKoch

  • Hallo Medman 2,

    es handelt sich offensichtlich um ein politisch gewolltes ZE, das trotz einer eher mäßigen Datenlage wohlwollend kalkuliert wurde. Nach Darstellung des InEK, wenn ich es richtig verstehe, wurde bezüglich der DRG-Listen folgendermaßen vorgegangen:

    • Ausschluss der DRGs, bei denen beim besten Willen kalkulatorisch kein ZE vertretbar ist, weil die Kosten der Fälle mit Pflegegrad niedriger sind, als die Kosten ohne Pflegegrad
    • Identifizierung der DRGs mit "hohem" ZE (ZE163) wenn die Fälle mit Pflgegrad durchschnittlich mindestens 150 € teurer sind, als die Fälle ohne Pflegegrad
    • Das "niedrige" ZE (ZE162) bekamen alle anderen DRGs, auch solche, bei denen gar keine Fälle mit Pflegegrad vorkamen oder die Differenzkosten minimal waren. So sind auch DRGs in die Liste, bei denen die Bewertung des Pflegegrades inhaltlich wenig Sinn macht.

    Das bedeutet aber auch, dass sich diese ZE mit besserer Datenlage (also spätestens mit den Daten 2018 für das Systemjahr 2020) sicher noch erheblich verändern wird, sowohl hinsichtlich der Entgelthöhe, als auch aller anderen Parameter wie Mindestverweildauer, DRG-Listen oder ggf. sogar Berechnungsmodus.

    Gruß

  • Hallo zusammen,

    wir werden uns nicht einig.

    "Das ZE ist ab einer Mindestverweildauer von 5 Belegungstagen [...] abrechenbar."

    Sind damit die Belegungstage nach §1(7)FPV gemeint oder wird der Entlassungs- und Verlegungstag mitgezählt?

    Gruß

  • Hallo,

    warum sollten es nicht die Belegungstage nach §1(7)FPV sein. Bei anderen Punkten (z.B. OPS) wird ja in diesem Fall von Behandlungstagen gesprochen. Das wären dann die einzelnen Kalendertage.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    würde das auch so wie Herr Horndasch sehen. Die Vereinbarung der ZE erfolgt nach § 17b Abs. 1 KHG durch DKG und GKV-SpV, ebenso die Formulierung der Voraussetzungen, also im Zweifel einfach mal bei der DKG nachhaken, was die sich darunter vorstellen. Übrigens: die OPS sind unabhängig von den Belegtagen anzugeben, daher Vorsicht bei der softwareseitigen Verknüpfung, hatte hier neulich Fälle, bei denen das ZE automatisiert an die Kodierung des OPS geknüpft war, was natürlich nicht in allen Fallen passte...

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo zusammen,

    ich hänge jetzt mal an dieses Thema an.

    Meine Frage lautet:

    Wie verhält es sich mit diesem ZE bei Wiederaufnahmen, die zusammen geführt werden?

    Wird es 2 mal abgerechnet, da ja eigentlich 2 Fälle?

    Oder wird es nur einmal angegeben, da es sich nachher um einen Fall handelt?

    Prozeduren sollen ja den Aufwand wiederspiegeln und Mengen und Zeitangaben sind zu addieren (DKR P005k)

    Beides trifft hier nicht zu.

    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

    Viele freundliche Grüße

    Seine

  • Hallo Seine,

    es wird einmal abgerechnet. Formal würde ich dies damit begründen, dass die Fälle zu einem Fall zusammengeführt werden (§ 2 Abs. 4 FPV).

    Eine Addition kommt nicht in Frage, da der Kode keine Mengen- oderr Zeitangabe enthält.


    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,

    gibt es hier im Forum einen KK-Vertreter der mir bitte die datenschutzrechliche Begründung liefert warum denn die eine Kasse den Pflegegrad nicht angeben darf "aus datenschutzrechtlichen Gründen", obwohl andere Kassen sofort das ZE mit der Begründung ablehnen ohne schriftlichen Beleg (wegen Datenschutz...?!) es läge nur PG2 vor obwohl Patient und Angehörige sagen es läge PG3 vor aber ohne Unterlagen beibringen zu können. Ab wann dürfen wir denn hoffentlich zeitnah von den Kassen nun offiziell und frühzeitig den PG erfahren ggf. mit schriftl. Beleg? ist da was in in Arbeit?

    rokka