Kodierung Pflegegrade 2018

  • Schönen guten Tag allerseits,

    diese Problematik ist überaus ärgerlich! Daher folgende Vorschläge:

    1. Schildert dieses Problem eurer Krankenhausgesellschaft und ggf. der DKG mit der Erwartung/Forderung, dass dies über §301 SGB V (Angabe in der Kostenübernahmeerklärung der KK) geregelt wird.
    2. Bis dahin (Umsetzung dauert mindestens ein halbes Jahr :( ) vielleicht folgender Workaround: Formular, mit dem der Patient die Pflegeeinstufung von der Krankenkasse (bzw. Pflegekasse) zur Information für das Krankenhaus anfordert, vom Patienten/Angehörigen unterschreiben lassen und an die Kasse senden. Hat das schon mal jemand probiert? Ergebnisse?

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Hallo,

    im Rahmen des Entlassmanagements benötigen Sie doch Unterlagen von der Kasse, um ggf. eine höhere Einstufung in die Wege zu leiten. Und das können Sie nur beurteilen, wenn Sie (valide) Unterlagen über den PG haben.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen !

    Ich finde das Ganze unglaublich: Sowohl das Vorgehen einzelner Kassen als auch die anscheinend dilettantische Ausgestaltung der Regularien durch die Selbstverwaltung.

    Das Problem tritt doch aber hoffentlich nur punktuell bei ohnehin schon zerrüttetem Verhältnis zwischen Klinik und Kasse auf, oder??

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,

    ich hörte vereinzelt von folgendem - als pragmatisch geschilderten - Vorgehen: Sofern bei - höchstwahrscheinlich bis sicher vorliegendem Pflegegrad (welcher?) - sich die Krankenkasse auskunftsmäßig verweigere, werde seitens der Klinik kurzerhand nach Selbsteinschätzung ein Pflegegrad festgesetzt und kodiert. So die Krankenkasse dann durch bessere Kenntnis oder abweichende Informationen (schriftlich belegten) Laut gibt, werde dieser Pflegegrad gemäß der Kassenauskunft angepasst... Sachen gibt's... aber das Vorgehen kann ich ein wenig nachvollziehen. Möglicherweise wollen Krankenkassen dadurch auch "fehlerhafte" Rechnungsstellungen provozieren? Den Workaround von Herrn Schaffert finde ich daher etwas besser.

    Schönes Wochenende

    B. Sommerhäuser

  • Guten Morgen,

    die Kassen sind zur Auskunft ja durchaus bereit, wenn es um die Ablehnung der AWP bei fehlerhaften Sozialdaten (falscher oder fehlender Pflegegrad) geht.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen Forum,

    ich habe mal eine Frage zu der Kodierung des Pflegegrades bei Neubeantragung während des stationären Aufenthaltes:

    Folgender (häufiger) Fall:

    Für den Patient wird während des stat. Aufenthaltes ein Antrag auf Pflegegrad gestellt über den nach der Entlassung entschieden wird.

    Es wird ein Pflegegrad 3 zuerkannt, üblicherweise ja rückwirkend zum Datum des Antrages.

    Bei Abrechnung/Kodierung des Falles liegt diese Information schon vor, d.h. formell hatte der Patient nun schon während des stat. Aufenthaltes Pflegegrad 3.

    Kann nun der OPS 9-984.8 (Pflegegrad 3) kodiert werden oder nur der OPS 9-984.b (Antrag auf Einstufung) ?

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

    Einmal editiert, zuletzt von Th. Wagner (15. Mai 2018 um 08:26)

  • Guten Morgen,

    folgendes Zitat steht zwar in den Kodierrichtlinien bei D002 für die Hauptdiagnose, ist meiner Ansicht nach aber analog anzuwenden (da die "Leistung" bzw. das Merkmal ja auch schon (rückwirkend) während des Aufenthaltes galt):

    "Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen."

    Schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    in den Hinweisen zum OPS steht ja sehr eindeutig: "Liegt noch keine Einstufung in einen Pflegegrad vor, ist diese aber bereits beantragt, ist der Kode 9-984.b anzugeben." Was jedoch unklar bleibt, ist die Frage auf welchen Zeitpunkt sich das "Vorliegen" bezieht. M.E. muss dies eben der Zeitpunkt der Abrechnung bzw. der Versendung der DTA-Datensätze sein. § 33 SGB XI gibt ja eben vor, dass die Leistungen regelmäßig ab dem Monat der Antragstellung zu gewähren sind. Ich würde ja gerne eine Anfrage ans DIMDI stellen, aber dort darf man neuerdings nur noch per DE-Mail Kontakt aufnehmen :rolleyes: alternativ bleibt mir dann wohl nur das gute alte Fax...

    MfG, RA Berbuir

  • ...aber wie geschrieben: "liegt keine Einstufung in einen Pflegegrad vor"; und diese liegt ja dann rückwirkend zum Antragsdatum dann auch tatsächlich vor also PG 3 und laut ZE: "pflegebedürftigkeit im Sinne §14...und PG etc.

    und laut OPS: wechselt der PG wärend des stat. Aufenthaltes(was ja geschah denn höher pflegebdürftig war er ja, deswegen die Höherstufung und diese eben rückwirkend zum Antragsdatum) ist Kode für die höhere Pflegebedürftigkeit anzugeben

    MfG

    rokka

  • Hallo,

    rein pragmatisch würde ich nicht das Rechnungsdatum, sondern das Aufnahmedatum nehmen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch