Kodierung Pflegegrade 2018

  • Hallo,

    rein pragmatisch würde ich nicht das Rechnungsdatum, sondern das Aufnahmedatum nehmen.

    ... dann würde aber der Hinweis im OPS, wie zu kodieren ist, falls sich der Pflegegrad während des Aufenthaltes ändert, keinen Sinn machen. :/

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo,

    ich habe gerade mal das ganze mit unserem Sozialdienst durchgesprochen, wie wahrscheinlich diese Konstellelation überhaupt ist.

    Wenn wir einen Antrag auf Pflegegrad stellen, machen wir dies über einen Eilantrag. Damit bekommen wir eine vorläufige Entscheidung. Diese Entscheidung geht bis Pflegegrad 2 nicht höher. Ungefähr 14 Tage später wird der Pat. in der gewohnten Umgebung Zuhause begutachtet und dann wird die endgültige Entscheidung getroffen.

    Die endgültige Entscheidung wird nicht an das Krankenhaus übermittelt, so dass wir im Regelfall keine Kennntis darüber erlangen, ob der Pat. doch noch auf Pflegegrad 3 eingestuft wurde.

    Selbst wenn wir diese bekommen, muss intern sicher gestellt werden, dass diese Info ins MedCo übermittelt wird.

    Nach Rücksprache mit unserem Rechtsbeistand würden wir den OPS nachkodieren, falls wir Kenntnis davon erlangen. Da wir allerdings davon ausgehen, dass diese Situation sehr selten ist, wird keine eigener Prozess dafür eingeführt.

    Interessanter sind da eher die Rückmeldungen der Kassen mit angeblich zu hohen Pflegegraden.

    S. Lindenau

  • Hallo zusammen,

    da der Pflegegrad ab Antragstellung rückwirkend gilt, ist er auch dementsprechend zu kodieren.

    Unbestritten wird die Rückmeldung eher selten erfolgen. Gibt es keine geregelte Rückmeldung und damit die Sicherstellung einer berechtigten Kodierung ( die ggf. deutlichen Einfluss auf die Abbildung der Pflegeleistung zukünftig hat ) ist die Frage, wie damit umzugehen ist. Akzeptanz von Erlösverlusten oder aktive Sicherstellung der Kodierung durch Nachfragen.

    Da dieses sehr aufwendig ist, kann nur gehofft werden, dass die Kostenträger hier zukünftig zu einer Auskunft verpflichtet werden.

    FG Karla

  • Hallo Forum,

    ich habe den Sachverhalt beim DIMDI nachgefragt und die klare Antwort bekommen, dass der Pflegegrad im geschilderten Fall rückwirkend auch für den stationären Aufenthalt zu kodieren ist.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Guten Morgen,

    zum Thema Information des Pflegegrades durch die Krankenkasse gibt es mit dem Eckpunktepapier des BMG zum Sofortprogramm Pflege einen Lichtstreif am Horizont:


    Damit die Krankenhäuser die zusätzliche Vergütung zukünftig auf einer gesicherten Basis abrechnen können, werden die Krankenkassen verpflichtet, den Krankenhäusern die hierfür erforderlichen Informationen zur Pflegebedürftigkeit der bei ihnen versicherten Patientinnen und Patienten mitzuteilen.

    Es dauert natürlich noch ein wenig, bis zur tatsächlichen gesetzlichen Umsetzung. Es ist einfach bedauerlich, dass es nur auf diesem Weg geht.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Hallo Rokka,

    na ja, wenn das BMG Eckpunkte erstellt und durch das Kabinett absegnen lässt, ist das für mich schon mehr als ein Vorschlag. Üblicherweise sind Eckpunkte die Grundlage für den Referentenentwurf eines Gesetzes. Natürlich kann bis zur dritten Lesung dann noch viel passieren. Das Entscheidende sind am Ende sowieso die Details und die Frage, woher das Geld kommt bzw. an welcher stelle es eingespart wird...

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Hallo,

    mit der Aussage "Seit dem Jahr 2018 können Krankenhäuser für einen bestehenden erhöhten Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten eine zusätzliche Vergütung von den Kostenträgern erhalten" liegt das BMG definitiv falsch. Die "Zusatz"-entgelte für Pflege wurden zuvor aus den Erlösen für die Pflege ausgegliedert. Deswegen kann von "zusätzlicher Vergütung" keine Rede sein.

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (8. Juni 2018 um 18:22)

  • Hallo!

    mal eine ketzerische Nachfrage...

    Wer zahlt eigentlich den Krankenkassen den Aufwand zum ermitteln und übermitteln der betreffenden Pflegestufe.

    Beim Grundsatz gleiche Behandlung für alle müssten die Kassen hierfür eigentlich ein Zusatzentgelt verlangen.......

    :D

    Viele Grüße

    SKoch

  • Hallo,

    die Pflegekassen sind bei den KKn untergebracht.

    Welcher Aufwand entsteht denn?

    Abgesehen davon: Am sinnvollsten wäre die Lösung, den Pflegegrad nach Eingang der Aufnahmeanzeige bei der KK direkt wieder über den 301 Datensatz zurück zu melden.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Guten Morgen,

    SKoch , das erfolgt doch bereits über den Risikostrukturausgleich ;)

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental