Eine klassische IKK will eine unkomplizierte Entbindung, aufgenommen ungeplant morgens, Entlassung nach komplikationsloser Entbindung am frühen Nachmittag, nicht als DRG-Ein-Tagesfall bezahlen sondern fordert die ambulante Abrechnung.
Bei der Suche nach einschlägigen Sozialgerichtsurteilen bin ich auf die Schnelle nicht fündig geworden. Kann mir jemand argumentativ oder mit einem Urteil weiter helfen?
Und falls nein: Wie rechne ich als Krankenhaus ohne ambulante Zulassung eine ambulante Geburt ab?