ambulante Entbindung?

  • Eine klassische IKK will eine unkomplizierte Entbindung, aufgenommen ungeplant morgens, Entlassung nach komplikationsloser Entbindung am frühen Nachmittag, nicht als DRG-Ein-Tagesfall bezahlen sondern fordert die ambulante Abrechnung.

    Bei der Suche nach einschlägigen Sozialgerichtsurteilen bin ich auf die Schnelle nicht fündig geworden. Kann mir jemand argumentativ oder mit einem Urteil weiter helfen?

    Und falls nein: Wie rechne ich als Krankenhaus ohne ambulante Zulassung eine ambulante Geburt ab?

  • Hallo pmoeckel,

    da können Sie doch grds. erstmal auf § 24f S. 3 SGB V verweisen, danach steht es letztlich im Ermessen der Versicherten, ob sie unabhängig von der med. Notwendigkeit ambulant oder stationär entbinden will. Wenn die Pat. also zunächst stationär bleiben wollte (wofür der Umstand spricht, dass sie eben ins KH kam und nicht in ein Geburtshaus) und dann nach der Geburt plötzlich nach Hause will, würde ich weiterhin eine stationäre Behandlung annehmen. M.E. wäre hier im streitigen Verfahren dann ggf. die Pat. als Zeugin zu befragen, sofern die Dokumentation nicht eindeutig ist. Eine ambulante Entbindung im KH ist gerade nicht vorgesehen, wie auch die Vereinbarungen des GKV-SpV mit den Geburtshäusern zeigen.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo,

    war denn geplant, dass sie stationär bleibt oder hatte sie gleich gesagt, dass sie wieder nach Hause will?

    Daraus kann man den Behandlungsplan erkennen. Wenn sie schon bei Ankunft im KH gesagt hat, dass sie nicht bleiben will, dann kann ja eigentlich auch gar keine Aufnahme zu Stande gekommen sein, oder?

    Ist sie nach dem Kreißsaal noch auf Station gewesen. Für das Neugeborene gilt ja, dass - wenn es nach Entbindung im Kreißsaal - noch auf Station versorgt wird ein eigener Fall gebildet.

    Gruß

    B.W.

  • Danke für die Rückmeldungen.

    RA Berbuir: das hatte ich der Kasse schon geschrieben, auf die Argumentation sind sie nicht eingegangen. Es wird wohl auf ein Sozialgerichtsverfahren hinauslaufen, da wäre mir dran gelegen ob es evtl. schon analoge Verfahren bzw. Urteile gibt. Gefunden habe ich bisher nichts.

    kodierer2905: den Säugling haben wir in dem Fall nicht als separate DRG abgerechnet.

  • Guten Tag Herr Moeckel,

    wir hatten diesbezüglich mal einen Fall beim MDK. Leider stand in der Akte, dass es sich die Patientin für eine ambulante Entbindung entschieden hat, sodass wir Mutter und Säugling nicht abrechnen konnte.

    Wir rechnen bei geplanten stationären Fällen, wo sich die Mutter für eine spontane Entlassung am gleichen Tag entscheidet, nur die Mutter als DRG-Fall ab. Der Säugling ist mit der Mutter abgegolten, da der Säugling in keinen stationären Ablauf eingebunden war.

    Die Kosten der Entbindung (Mutter-Fall) sollte die KK auf jeden Fall bezahlen.

    Schöne Grüße
    K. Hilsheimer