D008b Kodierung Verdachtsnebendiagnosen bei externer Verlegung

  • Kann die Verdachtsdiagnose Gastrointestinale Blutung mit nur Laborbestimmung (HB Abfall) und externer Verlegung in ein anderes Krankenhaus als Nebendiagnose kodiert werden.

    Unter D008b sind hier nur Beispiele zur Hauptdiagnose aufgeführt. Ich würde hier die Kodierrichtlinie zu Nebendiagnose anwenden und da nur Laborbestimmung stattfand,

    gastrointestinale Blutung nicht kodieren.

    Vielen Dank.

    Anja

  • Hallo Kodierer_FR,

    wenn sie den Pat. wegen des Verdachts auf eine GIB verlegt haben, dann ja. Ansonsten wohl nicht, da sie nicht behandelt haben. Eine Einschränkung der D008b nach HD oder ND gibt es nicht.

    MfG findus

    MfG findus

  • Patient hat einen Schlaganfall und während des stationären Aufenthaltes trat der V. a. gastrointestinale Blutung auf.

    Verlegung in ein internistisches Krankenhaus

    Ich habe bisher dazu unterschiedliche Angaben gefunden, daher meine Anfrage.

    Vielen Dank.

    Kodierer_FR

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zur Kodierung der Verdachtsdiagnose bei nicht direkt durchgeführter Verlegung.

    Der Patient wurde bei uns zur Komplettierung der Diagnostik bei auffälligem solitärem Leberherd aufgenommen. Dieser stellte sich als nicht lebereigenes Gewebe dar. Des Weiteren konnte laborchemisch eine deutliche CA 19-9 Erhöhung nachgewiesen werden. In Zusammenschau der Befunde musste vom Vorliegen eines CUP-Syndroms (am ehesten Cholangio-CA) ausgegangen werden. Es wurde im Rahmen des Tumorboard (Patient zwischenzeitlich entlassen) die Indikation zur primären Resektion gestellt und die Aufnahme des Patienten hierzu für die nächste Woche geplant (in ein anderes KH).

    Kann ich die Verdachtsdiagnose C80.0 als Hauptdiagnose kodieren? Wie sehen Sie das.

    MfG winni

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das ist eigentlich doch klar. Es gibt keine "nicht direkte Verlegung", sondern eine Entlassung:

    D008b Verdachtsdiagnosen

    Entlassung nach Hause

    Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die Symptom/e zu kodieren (siehe Beispiel 1 und DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    m.E. kann es sie doch geben, die "nicht direkten Verlegungen": nämlich wenn ein Pat. vom KH A zwar nach Hause entlassen, aber binnen 24 h im KH B wieder aufgenommen wird. Dann gilt dies doch formal als "Verlegung" und die KK wird sich wegen der Berücksichtigung des Verlegungsabschlags bei den KH melden.

    Mglw. ist es nur eine akademische Frage ohne allzu große praktische Relevanz, aber müsste dann die HD des KH A ggf. vom Symptom auf die Verdachtsdiagnose geändert werden?

    Gruß,

    fimuc

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    prinzipiell haben sie Recht, deswegen gibt es da ja auch immer mal Unmut bei der "entlassenden" Klinik. Es bezog sich hier aber auf den geschilderten Fall: "die Aufnahme des Patienten hierzu für die nächste Woche geplant".