Werte Forumsmitglieder,
für die neurologische Komplexbehandlung des Schlaganfalls besteht die Strukturvoraussetzung
- "Zugang zu neurochirurgischen Notfalleingriffen sowie zu gefäßchirurgischen und interventionell-neuroradiologischen Behandlungsmaßnahmen Kooperationspartner in höchstens halbstündiger Transportentfernung (Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende). Das Strukturmerkmal ist erfüllt, wenn die halbstündige Transportentfernung unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels (z.B. Hubschrauber) grundsätzlich erfüllbar ist."
Nun ist der Begriff "halbstündige Transportentfernung" schon etwas problematisch, da Entfernungen gemeinhin in km etc. angegeben werden.
Das DIMDI erläutert dazu in FAQ 8033:
- "Im Falle eines externen Kooperationspartners darf die Transportentfernung (Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende) nicht mehr als eine halbe Stunde betragen."
Nach meinem Verständnis beginnt der Transport mit der Abfahrt/dem Abflug? Verstehe ich das richtig?
Gibt es dazu Gerichtsentscheidungen?
Viele Grüße
Medman2