Transportzeit bei neurologischer Komplexbehandlung

  • Schönen guten Tag allerseits,

    natürlich ist die Schlaganfallversorgung auf einer qualifizierten Stroke-Unit mit entsprechenden diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten heute state of the art und sollte außer Frage stehen. Hier jedoch geht es darum, dass über das Kriterium der - ggf. in Einzelfällen notwendigen - sekundären Verlegungszeit in der Fläche die Zeit für die primäre qualifizierte Versorgung für vielen Patienten erhöht wird.

    Bei einer Erkrankung, für die das Motto gilt: "Time is Brain" halte ich das für eine etwas fragwürdige versorgungspolitische Regelung. Bei häufigen Erkrankungen ist es nicht immer sinnvoll, nur noch wenige Zentren zur Versorgung zu haben, wenn dafür vermehrt die Primärbehandlung im Rettungswagen durchgeführt werden muss. Das gilt beispielsweise auch für Geburten.

    Und nur für Stroke-Units in sehr ländlichen Regionen eine Neurochirurgie vorzuhalten, ist sicherlich auch nicht sinnvoll.

    Unabhängig davon teile ich Herrn Breitmeiers Bedenken, ein Verfahren vor das BSG zu tragen, wenn die Aussichtigen eher gering sind und das Verfahren den Krankenkassen dann als Modell für alle (und mindestens die letzen 4 Jahre) gelten kann.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Hallo zusammen,

    genau diese versorgungspolitischen Fragen wird das BSG letztlich nicht berücksichtigen, sondern sich in Bezug auf den Einzelfall eine Meinung bilden, die dann eben von den KK flächendeckend ausgewertet werden wird und wenn dann die Selbstverwaltung nach dem Urteil beginnt, sich Gedanken über die Auswirkungen und mögliche Abhilfemöglichkeiten zu machen, stehen die KH in den Verhandlungen wieder mit dem Rücken zur Wand... Da aber anders aufgrund der Pattsituation in den Gremien oftmals über Jahre keine Bewegung in bekannte Streitfragen (s. nur D68.3, M96.6, OPS 8-900, OPS 8-981, T-Kodes, etc.) kommt, sind derartige Eskalationen oftmals der einzige Weg um Klarheit für die Praxis zu schaffen. Die KK lehnen sich hier zurück, warten die BSG-Urteile ab und können dann mit breiter Brust in die Neuverhandlung eintreten.

    MfG, RA Berbuir