Guten Tag.
Bin mir unsicher, wie die korrekte Kodierung einer im Vorkrankenhaus behandelten Fraktur in der
neurologischen Frühreha zu erfolgen hat.
Der Pat. ist z.B. im Rahmen eines Schlaganfalls gestürzt und hat sich dabei eine Unterarmfraktur zu gezogen. Nach zwei Wochen erfolgt wegen der Folgen des Schlaganfalls die Verlegung in die Frühreha. Die angelegte Schiene wird regelmäßig abgenommen und angelegt. Eine Röntgenkontrolle erfolgt. Ist hier die Kodierung der Fraktur noch zulässig?
Ebenso komme ich mit der Verschlüsselung von einem Herzinfarkt nicht klar. Nehmen wir mal an, das sich der Infarkt vor drei Wochen ereignet hat. Wegen eines hypoxischen Hirnschadens kommt der Pat. zur neurolog.Frühreha. Gilt hier die Verabreichung von ASS noch als weiter bestehende Behandlung des Herzinfarkts? Oder kann man die Reha als Weiterbehandlung des Infarkts ansehen und somit diesen kodieren?
Wünsche nun allen einen guten Rutsch und einen schönen Start ins neue Jahr.
Liebe Grüße
Crazynurse