Kodierung in der neurologischen Frühreha

  • Guten Tag.

    Bin mir unsicher, wie die korrekte Kodierung einer im Vorkrankenhaus behandelten Fraktur in der

    neurologischen Frühreha zu erfolgen hat.

    Der Pat. ist z.B. im Rahmen eines Schlaganfalls gestürzt und hat sich dabei eine Unterarmfraktur zu gezogen. Nach zwei Wochen erfolgt wegen der Folgen des Schlaganfalls die Verlegung in die Frühreha. Die angelegte Schiene wird regelmäßig abgenommen und angelegt. Eine Röntgenkontrolle erfolgt. Ist hier die Kodierung der Fraktur noch zulässig?

    Ebenso komme ich mit der Verschlüsselung von einem Herzinfarkt nicht klar. Nehmen wir mal an, das sich der Infarkt vor drei Wochen ereignet hat. Wegen eines hypoxischen Hirnschadens kommt der Pat. zur neurolog.Frühreha. Gilt hier die Verabreichung von ASS noch als weiter bestehende Behandlung des Herzinfarkts? Oder kann man die Reha als Weiterbehandlung des Infarkts ansehen und somit diesen kodieren?

    Wünsche nun allen einen guten Rutsch und einen schönen Start ins neue Jahr.

    Liebe Grüße

    Crazynurse

  • Hallo Crazynurse,

    die Fraktur ist frisch und kann also solche noch kodiert werden.

    Auch der Herzinfarkt gilt noch 4 Wochen nach dem Ereignis als frisch und muss auch so kodiert werden. Ich sehe die Reha als Weiterbehandlung aber auch das ASS.

    Viele Grüße

    JAD

  • Hallo,

    zunächst mal ein frohes Neues Jahr.

    Das mit der Fraktur sehe ich genauso; diese ist zu kodieren.

    Die Gabe von ASS wäre für mich keine Weiterbehandlung des frischen Myokardinfarktes. Es gibt ja in der DKR extra ein Beispiel beim frischen Schlaganfall, dass ASS keine fortgesetzte Behandlung ist. Es dient ja auch mehr der Prophylaxe.

    Aber wenn Sie eine EKG oder Echokontrolle o.ä. gemacht haben, dann kann der frische Myokardinfarkt für 4 Wochen kodiert werden.

    Gruß

    B.W.