Nebendiagnosen als Verdachtsdiagnosen

  • hallo liebe DRG-Gemeinde,

    ein Beispiel aus unser operativen Gynäkologie: einer Patientin mit mamma-ca wird der Tumor und einige Lymphknoten entfernt. Die Lymphknoten stellen sich als gutartig heraus. Für die stationäre Behandlung macht es keinen Unterschied, ob sie gut- oder bösartig sind
    HD: Mamma-ca und ND:Lkn-Metastasen, obwohl gutartig ?


    Maike Fedders

    I) I) I)

  • Zitat


    Original von fedders:
    ein Beispiel aus unser operativen Gynäkologie: einer Patientin mit mamma-ca wird der Tumor und einige Lymphknoten entfernt. Die Lymphknoten stellen sich als gutartig heraus. Für die stationäre Behandlung macht es keinen Unterschied, ob sie gut- oder bösartig sind
    HD: Mamma-ca und ND:Lkn-Metastasen, obwohl gutartig ?

    Kann ich nicht glauben. Wo steht das?

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • ?( ?( ?( Kann ich auch nicht glauben. Denn wenn ich ein Mamma-CA gesichert habe, dann muss ich ja die LK´s abklären. Der Mehraufwand liegt also schon in der ICD "Mamma-CA". Wenn ich keine positiven LK´s finde, kann ich die patientin beruhigen und alle sind erleichtert.
    Wenn die LK´s befallen sind, dann muss (oder besser gesagt: müßte) ich die Patientin über eine adjuvante Chemo aufklären, mit dem Ehemann reden, die Patientin psychisch stabilisieren und eventuell einen Psychologen zuziehen, etc.: neuer Mehraufwand, neue ICD.
    Ich gebe zu, das ist jetzt "Patricia-Original-Logik" und nicht Kodierregeln. Aber die Regel mit den Verdachtsdiagnosen, die ich behandelt habe, und die sich dann nicht bestätigen, steht nur bei den Hauptdiagnosen.
    Und bei 0206a finde ich auch nichts in obiger Richtung.
    Ist jemand schon tiefer in der Materie? Wie sihet es mit der Fachgesellschaft Gyn. aus??
    Gruss :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • ich habe das mit den Verdachtsdiagnosen auch immer auf die Hauptdiagnose bezogen gesehen. So habe ich es auch bei Herrn Kryupers in einem Seminar gelernt.
    Das mit der FG Gyn finde ich einen guten Hinweis. Ich werde dorthin mal Kontakt aufnehmen und mich wieder im Forum melden.

    Bei Entlassung der Patientinnen steht übrigens manchmal noch eine endgültige Histo der Lymphknoten aus....

    Viele Grüße Maike Fedders

    :smile: :smile:

  • Zitat


    Original von fedders:
    ich habe das mit den Verdachtsdiagnosen auch immer auf die Hauptdiagnose bezogen gesehen. So habe ich es auch bei Herrn Kryupers in einem Seminar gelernt.
    Das mit der FG Gyn finde ich einen guten Hinweis. Ich werde dorthin mal Kontakt aufnehmen und mich wieder im Forum melden.

    Bei Entlassung der Patientinnen steht übrigens manchmal noch eine endgültige Histo der Lymphknoten aus....

    Viele Grüße Maike Fedders

    :smile: :smile:

    Hallo DRG-Gemeinde,

    da bin ich wieder, meine EDV-Abteilung lässt keine Cookies mehr zu, deshalb muss ich nun von Zuhause mitdiskutieren.

    Das oben gesagte kann und will ich so nicht stehen lassen!!!

    Wenn mit Kruypers ich Kuypers gemeint sein soll, dann kann dies gar nicht in einer meiner Seminare aufgekommen sein, weil ich schlicht und ergreifend bisher noch kein einziges Seminar zu den Speziellen KDR abgehalten habe. Also kann ich auch nicht darauf hingewiesen haben, wie bei Böse Tumoren was wann wie kodiert werden muss!!!
    Es würde mich interessieren, bei welchem Seminar ich diese Äusserung gemacht haben sollte?

    Fr. Fedders bitte melden

    H. Kuypers:angry: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry:

    Kuypers Hügo, MeDoKu, Waiblingen

  • Lieber Herr Kuypers,

    warum so böse Cookies ?

    Seminar 22.9. Jena. Ihr Beispiel war die Meningitis ! Verdachtsdiagnosen Beispiel 3. Verdacht auf Menigitis. Behandlung eingeleitet, Diagnose jedoch nicht bestätigt. HD: Meningitis.
    Warum solte man dieses Beispiel nicht auf andere Verdachtsdiagnosen übertragen können ?

    Patient kommt mit dem Verdacht auf Lkn-Metastasen ins KH, wird behandelt, histologie negativ. HD: Lkn-MTS ! als ND kodieren wir dann den Primärtumor.
    Meine Frage war nun, ob man die Behandlung der Verdachtsdiagnosen auch auf die ND beziehen kann.


    herzliche Grüße M. Fedders

  • Zitat


    Original von fedders:
    warum so böse Cookies ?

    ... smilies ! (Hier besser frownies) ;)

    Zitat


    Seminar 22.9. Jena. Ihr Beispiel war die Meningitis ! Verdachtsdiagnosen Beispiel 3. Verdacht auf Menigitis. Behandlung eingeleitet, Diagnose jedoch nicht bestätigt. HD: Meningitis.
    Warum solte man dieses Beispiel nicht auf andere Verdachtsdiagnosen übertragen können ?

    Patient kommt mit dem Verdacht auf Lkn-Metastasen ins KH, wird behandelt, histologie negativ. HD: Lkn-MTS ! als ND kodieren wir dann den Primärtumor.
    Meine Frage war nun, ob man die Behandlung der Verdachtsdiagnosen auch auf die ND beziehen kann.

    Das kann doch alles nicht mehr sein hier in .de . Geht doch nicht, dass Diagnosen die wissentlich nicht zutreffen kodiert und weiterübermittelt werden! Ich mag nicht daran denken, was da in Zukunft aus den Statistiken wird... Was zum Entlasszeitpunkt gesichert ist soll kodiert werden, ansonsten Symptome!

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Sorryyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyy,

    manchmal sollte ich etwas ruhiger lesen und dann erst die Kalaschnikow raus holen. Es ist einfach so, dass ich in den letzten Tagen meiner Tätigkeit am hiesigen Krankenhaus bin, und gestern ist mir ca. 3-4 Mal die Galle hochgekommen, dann habe ich Ihr Mehl gelesen und schwups schon war der/die Schuldige gefunden.

    Tut mir leid, ich bin nächste Woche wieder in Jena (ich glaube am 26.10) dann können wir da mal ein paar Cookies austauschen wenn Sie möchten.

    Ich bin halt auf die Spez. DKR abgefahren und habe nicht mehr auf den Inhalt geschaut. Nix für ungut, ich bin trotzdem ein gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz netter!!!

    Kuypers
    :bounce:

    Kuypers Hügo, MeDoKu, Waiblingen


  • Die fragliche DKR zum Meningitis-Fall ist die D008a Verdachtsdiagnosen:

    Auszug:
    "Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.

    Beispiel 2
    Patient wurde wegen Kopfschmerz aufgenommen. Der Patient wurde mit der Diagnose „Verdacht auf Meningitis†entlassen. Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes haben die Diagnose einer Meningitis nicht bestätigt. Eine Behandlung wurde jedoch eingeleitet
    Hauptdiagnose: G03.9 Meningitis, nicht näher bezeichnet

    Verlegung in ein anderes Krankenhaus
    Wenn ein Patient mit einer Verdachtsdiagnose verlegt wird, muss das verlegende Krankenhaus die Verdachtsdiagnose-Schlüsselnummer (z.B. Meningitis) kodieren.
    ... Wenn von dem zweitbehandelnden Krankenhaus der Entlassungsbericht zugesandt wird und sich daraus ergibt, dass der Patient laut Untersuchung keine Meningitis hatte, darf das erste Krankenhaus die Schlüsselnummer für Meningitis nicht ändern."

    Im Fall der histologisch nicht befallenen LK trifft diese Regel wohl kaum zu. Es sei denn (!), man hat die Information (Histologiebefund) noch nicht, dann sehe ich allerdings auch Parallelen zum Meningitisfall.

    Haarspalterei?

    Wenn man dann noch bedenkt, dass (immer noch?) nicht klar ist, wie bei Verlegung abgerechnet werden soll, wird die Sache auch nicht klarer.

    Mein Fazit:

    Die DKR D008a ist zu unscharf. Die Intention soll wohl sein, eine schon veranlasste Therapie (und Diagnostik?) auch zu vergüten, aber wie soll das durchgängig mit dieser Regel gelingen?

    These:
    Wäre es nicht wirklich besser, hier nur die Symptome zuzulassen? Ich meine, dies wäre einfacher und medizinisch korrekt.

    Antithese:
    Oder man müsste formulieren, dass eine Verdachtsdiagnose ausnahmsweise und nur dann an die Stelle der gleichnamigen gesicherten Diagnose treten darf, wenn das Procedere (und damit auch der Resourcenverbrauch) in beiden Fällen identisch ist und keine passendere Diagnose zur Verfügung steht. Das wäre dann nur bedingt medizinisch korrekt, würde aber die Wirklichkeit (zumindest die ökonomische) besser abbilden.

    Synthese:
    Die Symptom-ICD ist so spezifisch, dass sie eine identische Eingruppierung bewirkt, wie die Verwendung der nicht gesicherten Diagnose-ICD. (z. B. "meningitistypischer Kopfschmerz", "malignomverdächtige LK-Schwellung").

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Mir stellt sich hier noch eine ganz andere Frage, abgesehen von dem Wunsch nach "korrekter" Kodierung. Was heißt das im schlimmsten fall für den Patienten und sein weiteres Leben in der "marktwirtschaftlichen" Versicherungslandschaft?
    Die ´Daten sind ja dann einmal gespeichert und er hat die Diagnose doch auch weiterhin, auch wenn er die Krankheit gar nicht hat.
    ?(
    Wenn er nun die Kasse wechselt oder gar zu einer privaten wechseln möchte? Dann muß doch erst mühsam nachgewiesen werden dass es sich hier um einen Ausschluß einer Diagnose handelt. Sonst macht das einen Wechsel vielleicht unmöglich oder führt zu Leistungsausschluß.

    Oder sind die Diagnosen die bei den Krankenkassen liegen gar nicht ernstzunehmen und ich sehe nur Gespenster?:bounce:

    S_Glocker
    :(