Candida albicans in der ZVK-Spitze

  • Hallo liebes Forum,

    bei unserem Patienten wurde Candida albicans in der ZVK-Spitze nachgewiesen, woraufhin eine antimykogrammgerechteTherapie eingeleitet wurde. Kodiert wurde die B37.88 (Kandidose an sonstigen Lokalisationen) und zusätzlich die T82.7(Infektion und entz. Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen). In diesem Fall haben beide Kodes einen CCL-Wert von 3, was zu einer Höherbewertung des Falles führt. Der MDK möchte nun die T82.7 streichen mit dem Argument, der B-Kode würde die ZVK-Infektion abbilden- tut er ja nicht wirklich, denn er impliziert natürlich nicht, dass ein ZVK befallen ist.

    Die Kasse akzeptiert keinen Widerspruch.

    Hätte ein Klageeinreichung Aussicht auf Erfolg?

    Vielen Dank fürs Mitdenken Elodie

  • Hallo Elodie,

    es soll "so spezifisch wie möglich" kodiert werden.

    Im vorliegenden Fall haben wir 2 Qualitäten, die abgebildet werden (müssen):

    1. die Candida-Infektion

    2. die Komplikation "Eintrittspforte" ZVK mit hämatogener Streuung etc. . Ohne den ZVK läge die "Candidose an sonstigen Lokalisationen" nicht vor.

    Als Kode aus der Y-Reihe (auf den sonst in solchen Fragestellungen gern verwiesen wird) käme hier lediglich Y84.9! in Frage, der aber deutlich unspezifischer als der von Euch verwendete T82.7-Kode ist.

    Wenn also beide kodierte Diagnosen die Kriterien der Nebendiagnosedefinition nach DKR D003 erfüllen, sind sie m. E. auch nebeneinander zu kodieren.

    Ich würde klagen. Gerade aktuell vor dem Hintergrund der durch PrüfvV geregelten "Nachverfahren" habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Kostenträger diese gern ablehnen in der (wohl berechtigten) Annahme, dass die Kliniken gerade auch bei relativ geringen Streitwerten den Aufwand nicht betreiben.

    Und wählt man doch den Weg der sozialgerichtlichen Klärung, kommt plötzlich ein Anerkenntnis ...

    Gruß

    geoff

  • Hallo,

    es stellt sich die Frage nach dem spezifischen Ressourcenverbrauch. Die Kandidose wurde ja antibiotisch versorgt. Wurde der ZVK nur entfernt oder gewechselt? Zu Darstellung einer Komplikation wäre auch ein Y-Kode geeignet.

    Es gibt ja keine Verknüpfung zwischen dem B-Kode und dem T-Kode, so dass Ihre Argumentation zur Abbildung einer ZVK-Infektion mit Candida so nicht darstellbar ist. Wenn der ZVK wegen einer Infektion gewechselt wurde, dann wäre es in meinen Augen ein spezifischer Ressourcenverbrauch.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Vielen Dank für die Einschätzungen. Der ZVK wurde gewechselt; wir werden eine Klage prüfen lassen.

    Wünsche einen schönen Tag!

    Elodie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    niemand kann Ihnen da eine verlässliche Einschätzung geben, ob eine Klage erfolg hat. Das ist abhängig von Gericht, Richter und nicht zuletzt von Gutachtern (die Teilweise ähnlich viele Ahnung von der Materie haben, wie die hilfesuchenden Richter). Die Insuffizienzen der DKR und ICD sind für diese Streitfrage bekannt, macht es aber nur schwieriger. Haben Sie aber mehrere Fälle und sie wollen mal in Ihrer Region eine gerichtliche Meinung einholen, kann das für Sie sinnvoll sein, wobei die Frage ist, wie lange die Antwort dann auf sich warten lässt. Interessieren würde mich dann aber das Urteil....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau