Mit Beschluss untergebracht Intensiv oder Regel?

  • Hallo in die Runde,

    wir haben heute ein wenig über die Einstufung des Patienten diskutiert. Dazu folgendes Beispiel:

    Patient ist auf geschlossener Drogenstation mit einem richterlichen Beschluss untergebracht. Bisher sagte die OÄ wir stufen die Patienten intensiv ein (einige kommen intoxikiert und müssen überwacht werden) . Jetzt fragt sie mich ob wir die Patienten trotz Beschluss auch als Regel laufen lassen können (wenn Pat. Vital stabil). Wie handhaben das andere Häuser?

    VG Ariane

  • Hallo Ariane,

    zunächst mal müssten wir wissen, ob sich Ihre Frage auf die Psych-PV (Pseudo-OPS-Kode-Gruppe 9-98) oder auf die Basis-Komplex-Kodes (OPS-Kode-Gruppe 9-60 bzw. 9-61) bezieht.

    Gemäß Psych-PV ist derjenige in die S2 (Sucht-Intensivbehandlung, Pseudo-OPS -Kode 9-981.1) einzustufen, der illegale Drogen konsumiert. Bei Alkohol- oder Medikamentensucht ist vor allem die 'manifeste' Gefährdung ausschlaggebend (s. Eingruppierungsempfehlungen).

    Im OPS 2018 wurde das Intensivmerkmal 'Anwendung von Sicherungsmaßnahmen' der Kode-Gruppe 9-61, über das sich hier im Forum x-mal ausgetauscht wurde (siehe z.B. hier, hier, hier und hier), präzisiert: "Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn die Notwendigkeit des Einsatzes von individuellen präventiven (nur personellen) Sicherungsmaßnahmen und/oder individuellen reaktiven (personellen, räumlichen, mechanischen und/oder medikamentösen) Sicherungsmaßnahmen besteht und diese ärztlich angeordnet sind."

    Der richterliche Beschluss ist ein Hinweis auf eine solche notwendige Sicherungsmaßnahme, schlussendlich ist dies aber nur bei genauerer Fallkenntnis zu beurteilen.

    Ich hoffe, dies hilft Ihnen schon mal ein wenig weiter.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo zusammen,

    in grauer Vorzeit (2011) galt die gesetzliche Unterbringung als Intensivmerkmal (OPS 9-61).

    Ich befürchte, die richterliche Unterbringung reicht aktuell als "Sicherungsmaßnahme" nicht aus.

    (Ebenso wenig wie z.B. die Behandlung auf einer geschlossenen oder geschützten Station).

    Da müssen noch andere Kriterien erfüllt sein.

    Viele Grüße - NV