Akutes Nierenversagen bei Hydronephrose bei Uretersteinen

  • Hallo zusammen,

    wir haben demnächst einen Fall in der MDK Begutachtung. Hier geht es um die Kodierung der Hauptdiagnose.

    Patient kommt über die Rettungsstelle bei bekanntem Steinleiden mit kolikartigen Schmerzen.

    Es erfolgt steintreibende Therapie und endoskopische Entfernung der Steine.

    Wir haben das ANV als Hauptdiagnose kodiert. Die Frage der Kasse, ob die HD korrekt ist.

    Ich danke für Ihre Hinweise und Meinungen

    Viele Grüße

  • Hallo,

    bei der Frage nach konkurrierenden HD wird die Steinentfernung wohl ganz vorne stehen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Kodierer 1704,

    Ich sehe bei Ihrer Schilderung ( Aufnahmeanlass typische Steinkolik) das ANV noch nicht mal als konkurrierende HD. Im Ergebnis stimme ich daher Herrn Horndasch zu: Steinleiden als HD.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    ein Nierenversagen, so es denn vorgelegen hat, dürfte per se eine Indikation zur stationären Behandlung darstellen. Somit konkurrierende Hauptdiagnosen und es ist nach Aufwand zu entscheiden.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medman2,

    Ein echtes Nierenversagen mit klinischen Symptomen kann ohne Frage eine stationäre Behandlung erfordern, viele „ANV´s“ sind ja aber nur klinisch stumme Laborschwankungen des Creatinins. Insofern würde ich die Indikation zur Aufnahme nicht per se als gegeben ansehen.

    Konkret wurden ja keine Laborwerte , keine Symptomatik und vorallem keine Therapie des ANV genannt.

    Der Wortlaut von DKR D002 spricht darüberhinaus von Veranlassung des stationären Aufenthaltes. Also die Frage: Warum kommt der Patient zur Aufnahme?

    Und die Frage beantwortet im obigen Beispiel nur der Stein, oder.?

    Letztlich bin ich aber froh, dass wir uns im Ergebnis alle einig sind, dass der Stein als HD kodiert werden muss. Die Begründung ist ja nur akademisch relevant ;)

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    ... ein Nierenversagen, so es denn vorgelegen hat, ...

    Veranlassung war mal. Liegen bei Aufnahme zwei Diagnosen vor, die die Aufnahme rechtfertigen (ich darf auf Ihre obigen Ausführungen zum Nierenversagen verweisen), ist diejenige mit dem größeren Ressourcenaufwand zu wählen (BSG vom 5.7.2016 - B 1 KR 40/15 R).

    Glücklicherweise dürfte es sich hier, so es denn vorgelegen hat, um ein postreanles Nierenversagen gehandelt haben , so dass der unsägliche Einwand, bei bestehender Exsikkose scheide ein akutes Nierenversagen grundsätzlich aus, nicht infrage kommt.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Veranlassung war mal. Liegen bei Aufnahme zwei Diagnosen vor, die die Aufnahme rechtfertigen (ich darf auf Ihre obigen Ausführungen zum Nierenversagen verweisen), ist diejenige mit dem größeren Ressourcenaufwand zu wählen (BSG vom 5.7.2016 - B 1 KR 40/15 R).

    Na, ja, Veranlassung steht immer noch in der DKR D002 fett gedruckt. Das gilt erstmal...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Ein echtes Nierenversagen mit klinischen Symptomen kann ohne Frage eine stationäre Behandlung erfordern, viele „ANV´s“ sind ja aber nur klinisch stumme Laborschwankungen des Creatinins. Insofern würde ich die Indikation zur Aufnahme nicht per se als gegeben ansehen.

    Hallo Herr Breitmeier,

    würden Sie ein Nierenversagen ohne klinische Symptomatik (sagen wir Kreatinin von 3 mg/dl bei Ausgangswert von 1 mg/dl) nicht zur stationären Behandlung aufnehmen?

    Viele Grüße

    Medman2

  • Nicht unbedingt, jedenfalls nicht, wenn die Creatininerhöhung wie im Beispiel auf einen Harnstau zurückzuführen ist und somit sich rasch normalisieren wird.

    Ich denke, ein guter Internist oder gar Nephrologe würde die Behandlung auch ambulant „hinkriegen“, oder meinen Sie nicht?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo zusammen,

    also ich sehe die Hydronephrose bei Uretersteinen als HD und das Nierenversagen als Post renal.

    Die Steinentfernung hat auch mehr Aufwand verursacht als ggf. "nur" Flüssigkeit i.v. zu verabreichen.

    VG

    luckystroke