Hallo liebe Forumsmitglieder ,
ich war bisher eifriger Leser und habe auf meine Fragen immer Antworten über die Suchfunktion gefunden. Nun habe ich eine Frage, bei der ich leider nicht fündig geworden bin.
Kann/ darf der MDK eine Verweildauerkürzung innerhalb der DRG (= innerhalb der Verweildauergrenzen) vornehmen? Die untere Grenzverweildauer steht hierbei nicht zur Debatte.
Beispiel: Die Verweildauer wurde 2 Tage überschritten und der MDK kürzt 4 Tage.
Gibt es hierzu bereits Rechtsprechungen?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten!