AWP - Bitte an den MDK

  • Guten Morgen,

    natürlich gibt es das. Daran glauben einige Kassen und ziehen das durch. Es gibt eine Checkliste, nach der abgelehnt wird. Ich erinnere indes mal wieder an den Gesetzestext:

    "Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zu entrichten"

    Gruß

    merguet

  • ist doch wunderbar, die KK dokumentiert, dass sie selbst keinen Anhaltspunkt gefunden hat, weshalb der Fall auffällig war - abgesehen vom eigentlichen Prüfauftrag - wenn sie also schon den MDK benötigt, um dies zu untersuchen, sind wir doch wieder eindeutig im Bereich des Abs. 1c Satz 4... :P

    MfG RA Berbuir