Kalkulationsmatrix 6c

  • Liebe Mitstreiter,

    im Kalkulationshandbuch konnte ich nicht eine eindeutige Antwort finden. Folgende Frage: In welchen Bereich der Kostenmatrix fällt der Support bzw. die Servicegebühr die bei der Implantation von CRT´s? Meine Vermutung war zuerst der Bereich 6c- weil extern bezogene Leistung. Jedoch findet sich im Handbuch diese Information zu 6C:

    ,,Leistungen und Kosten bei Einzelfallbezug: Die Honorarrechnung des

    externen Mitarbeiters sollte Leistungen und Honorar fallbezogen ausweisen.

    Die Kosten werden als Sach-Einzelkosten in der Kostenartengruppe

    6c dem jeweiligen Behandlungsfall zugerechnet. Ggf. kann

    auch durch die Anwendung eines geeigneten klinischen Verteilungsmodells

    (KVM) eine verursachungsgerechte Kostenverteilung auf die

    betroffenen Fälle erreicht werden. Bei mitarbeiterbezogener Leistungserfassung

    (z.B. im OP) werden Honorarkräfte nicht in die Dokumentation

    einbezogen" - Heißt also der letzte Satz das die Leistung mit einbezogen wird oder nicht?

    Vielen Dank für ihre Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo MsKardio,

    ich hatte das so verstanden, dass das Honorar des Externen - als mit dessen Leistung direkt verbunden - den Sacheinzelkosten in der Kostenartengruppe 6c zugerechnet wird. Den gefetteten Satz habe ich so verstanden, dass die Honorarkosten nicht den Kosten für Mitarbeiter (z.B. im OP) zugeschlagen werden dürfen, da der Externe ja in diesem Sinne kein Mitarbeiter ist. Der Hinweis im Handbuch auf die Anlage 10 (Fremdleistungen Dritter) hilft auch nicht recht weiter. Ich gebe zu, dass ihre Frage mich diesbezgl. jetzt auch etwas verwirrt hat. Vorschlag: Fragen Sie den Sie betreuenden InEK-Mitarbeiter sicherheitshalber an. Wahrscheinlich lässt sich Ihr Problem so am Schnellsten klären. Eine kurze - anonymisierte - Rückmeldung hier wäre dann schön. Dann haben alle etwas davon.

    Viele Grüße

    B. Sommerhäuser

  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Habe mich dann direkt an das InEK gewandt; Antwort:

    ,,die Kosten der von externen Dritten bezogenen medizinischen Behandlungsleistungen sind wie im Kalkulationshandbuch (siehe S. 120) geregelt der Kostenartengruppe 6c zuzuordnen."

    Hatten wir also alle Recht- der Teufel liegt ja bekanntlich im Detail.

    Viele Grüße

    MsKardio