Liebe Mitstreiter,
im Kalkulationshandbuch konnte ich nicht eine eindeutige Antwort finden. Folgende Frage: In welchen Bereich der Kostenmatrix fällt der Support bzw. die Servicegebühr die bei der Implantation von CRT´s? Meine Vermutung war zuerst der Bereich 6c- weil extern bezogene Leistung. Jedoch findet sich im Handbuch diese Information zu 6C:
,,Leistungen und Kosten bei Einzelfallbezug: Die Honorarrechnung des
externen Mitarbeiters sollte Leistungen und Honorar fallbezogen ausweisen.
Die Kosten werden als Sach-Einzelkosten in der Kostenartengruppe
6c dem jeweiligen Behandlungsfall zugerechnet. Ggf. kann
auch durch die Anwendung eines geeigneten klinischen Verteilungsmodells
(KVM) eine verursachungsgerechte Kostenverteilung auf die
betroffenen Fälle erreicht werden. Bei mitarbeiterbezogener Leistungserfassung
(z.B. im OP) werden Honorarkräfte nicht in die Dokumentation
einbezogen" - Heißt also der letzte Satz das die Leistung mit einbezogen wird oder nicht?
Vielen Dank für ihre Hilfe!