Diagnosen im Aufnahmedatensatz...

  • Liebe Kollegen,

    ich bin einfach schon eine Weile aus dem stationären Bereich raus. Deswegen, wie war das mit den Einweisungsdiagnosen bzw. Aufnahmediagnosen im 301er Datensatz... Müssen diese gesichert sein oder kann das ein Verdacht sein?

    Wird das mit Diagnosesicherheit in 301 mit übergeben?

    Bin gerade etwas überfragt... :S

  • Die Merkmale aus dem ambulanten Bereich wie A, V, Z und G als Zusatz an den Diagnosen gibt es hier nicht.

    Der Aufnahmedatensatz enthält die zur Aufnahme führenden Diagnosen/Symptome.

    Ob diese im Verlauf sich als gesichert oder ausgeschlossen herausstellen, ist unerheblich.

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Das heisst, wenn der einweisende Arzt mit Verdacht auf Herzinfarkt Myokardinfarkt I21.0 einweist, steht das dann in der Aufnahmediagnose. Das bedeutet, dass Aufnahmediagnose und Entlassungsdiagnose unter Umständen auch in keinem Zusammenhang stehen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es geht prinzipiell nicht um Entlassdiagnose, sondern um Hauptdiagnose.

    Die DKR ist da ja klar formuliert:

    D002f Hauptdiagnose

    Die Hauptdiagnose wird definiert als:

    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”

    Der Begriff „nach Analyse” bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären

    Aufenthaltes, um diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war. Die dabei evaluierten Befunde

    können Informationen enthalten, die aus der medizinischen und pflegerischen Anamnese, einer

    psychiatrischen Untersuchung, Konsultationen von Spezialisten, einer körperlicher Unter-

    suchung, diagnostischen Tests oder Prozeduren, chirurgischen Eingriffen und pathologischen

    oder radiologischen Untersuchungen gewonnen wurden. Für die Abrechnung relevante

    Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.

    Die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht der Aufnahmediagnose oder Einweisungsdiagnose entsprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • wenn der einweisende Arzt mit Verdacht auf Herzinfarkt Myokardinfarkt I21.0 einweist, steht das dann in der Aufnahmediagnose

    Guten Morgen,

    die Aufnahmediagnose ergibt sich meist aus der Dokumentation der Notaufnahme/Normalstation.

    Der Einweisungsschein kann helfen die Aufnahmediagnosen zu ermitteln, jedoch gibt es hier durchaus "Verbesserungspotential"...

    An Ihrem Beispiel, der HA weist mit V.a. auf VWI ein. In der NA wird dokumentiert, dass der Pat. Brustschmerzen angibt, das Labor und EKG ist jedoch unauffällig, dann könnten die Aufnahmediagnosen Auf-HD R07.3 Sonstiger Brustschmerz und Auf-ND Z03.4 Beobachtung bei Verdacht auf Herzinfarkt sein.

    Schönen Start in die Woche wünscht,

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo Chrissi,

    die AUFN und ENTL sollten in den seltensten Fällen zu 100% übereinstimmen! Die AUFNs sind die Diagnosen/ Sypmtome/ Krankheiten die der Patient bei der Aufnahme ins Krhs. mitbringt. Also Augen auf bei der Wahl der AUFNs, dieses sind nicht gesicherte Diagnosen. Nicht so viel Augenmerk auf den EW-Schein richten, da steht ja leider oft gar nichts.

    VG

    Sebastian