Fixkostendegressionsabschlag

  • Hallo zusammen,

    der ab 2018 abrechenbare Fixkostendegressionsabschlag ersetzt ja den bisher abgerechneten Mehrleistungsabschlag.

    Wird dieser neue Abschlag auch über das Relativgewicht der DRG berechnet?

    Beispiel: Fixkostendegressionsabschlag vereinbart mit -9,29 Euro. Abgerechnete DRG D40Z mit Abschlag Relativgewicht 0,507

    Berechnung: 0,507x-9,29 Euro= -4,71 Euro Abschlag auf den stationären Abrechnungsfall

    Meiner Meinung nach ist das so korrekt. Ein Pauschalbetrag als Abschlag auf jeden stationären Fall dürfte nicht zur Abrechnung kommen.

    Einige Kostenträger aus dem Bereich der BKK´s haben dies allerdings so hinterlegt in der Prüfsoftware.

    Wäre nett wenn hier eine Info von den Anwendern erfolgen könnte. Vielen Dank:)