kombinierte Rückverlegung

  • Sehr geehrte Forumisti,

    für eine Fallzusammenführung aufgrund einer Rückverlegung bzw. für die fehlende Notwendigkeit einer Fallzusammenführung benötige ich Ihre Unterstützung. Folgender Fallablauf stellt sich dar: KH A => Verlegung in KH B, aus KH B Entlassung in die Häuslichkeit und Wiederaufnahme nach 14 Tagen ohne Fallkopplung mit vorherigem Behandlungsfall, Verlegung aus KH B ins KH A zur weiteren Behandlung.

    Ich bin der Auffassung, dass eine Fallzusammenführung im KH A nicht zu erfolgen hat da:

    1. MDC und Komplikationsregeln nicht greifen und

    2. hier aufgrund der unterbrochene Behandlung im KH B (mit zwischenzeitigem Behandlungsende und Neuaufnahme unter anderer Behandlungsdiagnose) keine Rückverlegung im Rahmen der FPV zu sehen ist.

    Seitens des Kostenträgers wird dies hier nicht so gesehen und ein Disput eröffnet. Wie sehen Sie diesen Fallverlauf, pro oder contra Fallzusammenführung?

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

  • Guten Morgen,

    keine Fallzusammenführung, da die Rückverlegung nicht gilt, da keine durchgehende Krankenhausbehandlung.

    Ich sehe es also wie Sie.

    Gruß

    B.W.