Guten Tag,
ich hoffe auf Ihre Hilfe bei nachfolgendem Sachverhalt:
Notfallmäßige Aufnahme mit distaler Femurfraktur re. - OP Plattenosteosynthese plus keramischer Knochenersatz resorbierbar.
Kodiert wurde : 5-794.kh und 5-785.3h
Der MDK möchte 5-785.3h streichen mit folgender Begründung:
Der OPS 5-785.3h ist nicht kodierbar, es fehlt der zu fordernde Hinweis im OPS 2017 unter 579 und 5794.
Es wird auf das Beispiel 3 im Abschnitt Mehrfachkodierung der DKR P003 verwiesen.
Unter 5-79 befinden sich unter den zu fordernden Hinweisen sehr viele OPS, die ggf. zusätzlich zu kodieren sind, ein Code aus
5-785.3 ist hier nicht aufgeführt (5-785.0 und 5-785.1 durchaus).
Vereinfacht ausgedrückt, kann formuliert werden: kein Hinweis auf zusätzliche Prozedur unter der führenden Prozedur --> keine
zusätzliche Kodierbarkeit.
Der medizinische Sachverhalt ist unstrittig. Hier geht es um rein klassifikatorische Kodierregeln und die Beachtung der Entsprechenden Regelwerke,
speziell der DKR.
Ist das tatsächlich so? Der Mehraufwand muss doch abbildbar sein. Wie kommen wir dagegen an?
Wie kodieren Sie eine Osteosynthese mit Knochenersatzmaterial?
Sonnige Grüße aus dem Norden
M. Wagner