MDK streicht Knochenersatzmaterial bei Fraktur

  • Guten Tag,

    ich hoffe auf Ihre Hilfe bei nachfolgendem Sachverhalt:

    Notfallmäßige Aufnahme mit distaler Femurfraktur re. - OP Plattenosteosynthese plus keramischer Knochenersatz resorbierbar.

    Kodiert wurde : 5-794.kh und 5-785.3h

    Der MDK möchte 5-785.3h streichen mit folgender Begründung:

    Der OPS 5-785.3h ist nicht kodierbar, es fehlt der zu fordernde Hinweis im OPS 2017 unter 579 und 5794.

    Es wird auf das Beispiel 3 im Abschnitt Mehrfachkodierung der DKR P003 verwiesen.

    Unter 5-79 befinden sich unter den zu fordernden Hinweisen sehr viele OPS, die ggf. zusätzlich zu kodieren sind, ein Code aus

    5-785.3 ist hier nicht aufgeführt (5-785.0 und 5-785.1 durchaus).

    Vereinfacht ausgedrückt, kann formuliert werden: kein Hinweis auf zusätzliche Prozedur unter der führenden Prozedur --> keine

    zusätzliche Kodierbarkeit.

    Der medizinische Sachverhalt ist unstrittig. Hier geht es um rein klassifikatorische Kodierregeln und die Beachtung der Entsprechenden Regelwerke,

    speziell der DKR.

    Ist das tatsächlich so? Der Mehraufwand muss doch abbildbar sein. Wie kommen wir dagegen an?

    Wie kodieren Sie eine Osteosynthese mit Knochenersatzmaterial?

    Sonnige Grüße aus dem Norden

    M. Wagner


  • Hallo,

    vielleicht hilft ein Blick in die Kodierrichtlinien weiter:

    Der Operationen- und Prozedurenschlüssel sieht vor, weitere ergänzende Angaben zu Prozeduren zusätzlich zu kodieren. Für diese Angaben stehen spezielle Bereiche z. B. am Ende des Kapitels 5 zur Verfügung (siehe 5-93…5-99 Zusatzinformation zu Operationen).

    Zur vollständigen Beschreibung des Eingriffs können auch andere Zusatzkodes als 5-93…5-99 verwendet werden.

    Die Zusatzkodes sind ergänzend zu verwenden, sofern die Information nicht schon im Kode selbst enthalten ist. Zusatzkodes dürfen nicht selbständig benutzt werden und sind nur in Kombination mit dem durchgeführten, inhaltlich leitenden Eingriff zulässig.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    die Kodierrichtlinie bezieht sich mehr auf Zusatzkodes; da kann man sich wieder streiten, ob es sich wirklich um einen Zusatzkode handelt.

    Ich würde mich auf die FAQ 0011 vom DIMDI berufen:

    Ist für die Kodierung einer Prozedur mit zwei oder mehr OPS-Kodes zwingend ein entsprechender Hinweis im OPS erforderlich? (FAQ Nr. 0011)

    seit OPS-301 Version 1.0

    Im OPS sind nicht alle Kombinationsmöglichkeiten von Operationen/Prozeduren mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass eine zusätzliche Kodierung erforderlich und möglich ist. Grundsätzlich ist alles, was regelhaft Bestandteil des kodierten Eingriffes ist, im Kode abgebildet. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind zusätzlich zu kodieren, auch wenn es keinen entsprechenden Hinweis im OPS gibt.

    Gruß

    B.W.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich habe einen OPS-Änderungsantrag 2019 zur Ergänzung des Hinweises unter 5-79 formuliert.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau