Implantation modulare Schulterprothese

  • Wir haben Probleme den Zusatzkode für mod. Schulterprothesen beim MDK durchzubringen, weil im OP-Bericht nicht explizit die "knöch. Defektsituation" beschrieben ist.

    Lt. unserem Chirurgen gibt es eine Leitlinie der DVSE, die ich leider nicht finden kann, die die Implantation einer mod. Schulterprothese, vor allem für jüngere Patienten, empfiehlt.

    Hat jemand diese Leitlinie? Wenn ja, wo finde ich diese? Herr Google hat mich in dieser Hinsicht auch verlassen.

    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das Alter ist aber eben nicht Gegenstand der im OPS hinterlegten Bedingungen zur Angabe des Kodes. Wenn keine knöch. Defektsituation, keine Angabe des Kodes. Egal ob "modular".

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Ich gebe Herrn Selter recht. Für die Argumentation mit ihrem Operateur könnte m.E. Folgende Klarstellung hilfreich sein:

    Eine Leitlinie regelt „nur“ die medizinisch korrekte Behandlung. Darum geht es Ihnen und dem MDK aber anscheinend nicht.

    Davon unabhängig ist die Frage, wie die Leistung bezahlt wird. Mehr Geld ist demnach nur vorgesehen, wenn ein knöcherner Defekt vorliegt ( und die anderen im OPS genannten Bedingungen).

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Moin,

    ich greife das noch einmal auf. Nun streicht der MDK die mod. Schulterprothese bei mehrfragement -Trümmerfraktur des Kopfes, da kein knöcherner Defekt an der Pfanne sei.... Mir schwinden die Sinne.

    merguet

  • Hallo merguet,

    bei den Hinweisen unter 5-829.k finden sie folgendes: "Ebenfalls keine knöcherne Defektsituation liegt bei einer operationsbedingten Resektion eines gelenktragenden Anteils vor". Wenn also der Humeruskopf reseziert wurde, was ich mal großzügig annehme, liegt dort nach diesem Hinweis kein knöcherner Defekt mehr vor und dann noch kein knöcherner Defekt an der Pfanne. Dann dürfen sie zwar eine modulare Endoprothese verwenden aber den Kode leider nicht abrechnen.

    MfG findus

  • Hallo Merguet, hallo Findus,

    den von Findus angeführten Hinweis verstehe ich so, das bei Implantation einer TEP (z.B. aufgrund einer Arthrose) die operationsbedingte Resektion des gelenktragenden Anteils natürlich nicht als knöcherne Defektsituation zu werten ist, zum Einbau einer TEP wird doch so ziemlich immer der Gelenkanteil reseziert, um dann mit Hilfe der Prothese das Gelenk zu ersetzen. Nach der Definition wäre ja dann niemals die Voraussetzung zur Kodierung einer modularen Prothese gegeben. Man möge mich korrigieren, wenn ich das falsch sehe, bin ja kein Operateur.

    Hier ist die Resektion des Humeruskopfes nicht operationsbedingt sondern verletzungsbedingt, und somit auch korrekte Voraussetzung (Versorgung einer Mehrfragmentfraktur) zur Kodierung einer modularen Prothese, wenn denn, und das wäre das Entscheidende, der modulare Anteil der Prothese an der Stelle des knöchernen Defektes verwendet wurde.

    Gruß

    Zwart

  • Wenn ich mich recht erinnere, gab es Kollegen, die die Resektion des Hüftkopfes bei der TEP als Knochendefekt angesehen haben, das wurde dann entsprechend durch den Hinweis ausgehebelt. Aus meiner Sicht stellt ein frakturbedingter Defekt, weil sich Fragmente nicht mehr fixieren lassen, sehr wohl einen Defekt im Sinne der Modularität dar, denn diese Defekte begründen ja gerade, warum eine Standardprothese nicht mehr ausreicht.

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

    Einmal editiert, zuletzt von Blaschke (22. Mai 2019 um 13:14)

  • moin,

    so sehe ich dass auch. Der Humeruskopf war zerstört. Ausgeprägter Defekt. Es kann doch nicht ernsthaft gesagt werden, dass nach der Resektion des Defektes dann keine Defekt mehr gegeben ist und daher die mod. Prothese nicht kodiert werden kann.

    Gruß

    merguet

  • Nochmals Hallo Merguet,

    Einwand des MDK war doch der fehlende Knochendefekt an der Pfanne. Wenn also der modulare Prothesenanteil in/an der Gelenkpfanne verbaut wurde (weiß nicht, ob es bei Schulterprothesen einen modularen Pfannenanteil geben kann, da wären die Endoprothetiker mal gefragt), dann wäre der Einwand des MDK aus meiner Sicht korrekt. Der modulare Anteil muss an der Stelle des Defektes eingebaut sein, um die 5-829.k kodieren zu können. Ist in Ihrem Beispiel die Pfanne modular, die Humeruskopfprothese aber Standard, kann der Zusatzkode nicht kodiert werden.

    Gruß

    Zwart

  • Danke,

    es war aber in der Tat Kopf und Schaft modular, dort auch der Defekt.

    Gruß

    merguet