... Wie bereits geschrieben, leuchtet mir die Taktik derjenigen KHS nicht ein, die sich erst die Arbeit machen, bewusst weniger Unterlagen zur Verfügung zu stellen, als zur umfänglichen Beantwortung der Fragen notwendig sind, nur um dann in einem zweiten Schritt bei den Kassen ein Nachverfahren mit neuen Unterlagen zu „erbetteln“.
(Hervorhebung durch Verfasser)
Hallo Herr Breitmeier,
das ist eine glatte Unterstellung, die durch nichts belegt ist.
Für Sie ist selbstverständlich, dass mit der angegebenen Fragestellung konkret (#17) eine Prüfung aller ND (#15 und #22) oder auch eine Vollprüfung der Kodierung (#24) adressiert wird. Ja was denn nun?
Für mich ist das nicht selbstverständlich, dass mögen Sie mir glauben oder auch nicht.
Es ist jedoch unerheblich, was für Sie oder für mich selbstverständlich ist. Maßgeblich ist die PrüfvV:
- "So konkret wie möglich".
Das zielt nicht darauf ab, dass das Krankhaus zu überlegen hat, was gemeint sein könnte, sondern die KK mitzuteilen hat, was gemeint ist.
Und diese Anforderung erfüllt die Formulierung "Ist die DRG korrekt?" gerade nicht, wie auch Ihre o.g. differierenden Ausführungen zeigen.
Es ist nicht ungewöhnlich, wenn sich der MDK bei der Bewertung von Fällen bis ins Kleinste an den Wortlaut von Formulierungen hält. Warum dann hier eine so wenig konkrete Formulierung?
Viele Grüße
Medman2