Hallo zusammen,
wir haben in o. g. Konstellationen bisher erfolgreich bei den Kostenträgern intervenieren können. Der "Gießkannen-" Textbaustein "Ist die DRG korrekt?" trägt insbesondere nach der geeinten Änderung der PrüfvV nicht mehr.
Gerade die vorgenommenen Änderungen i. Vergleich zur alten Fassung in § 4 (Einleitung des Prüfverfahrens, hier Anforderungen zur Benennung der Prüfgründe) legen nahe, dass die Vorgehensweise "wir rütteln mal am Baum, und schauen, was runterfällt" deutlich eingeschränkt werden sollte.
Entscheidend war die in § 4 benannte Maßgabe [...] Kodierprüfung unter Benennung der beanstandeten Haupt- und/oder Nebendiagnose(n) und /oder Prozedure(n) unter Benennung der beanstandeten OPS-Ziffer(n) [..], nach der dem Anspruch auf Nachreichung der belegenden Unterlagen stattgegeben wurde.
MfG
geoff