Abrechnung von Pathologieleistungen bei Belegpatienten

  • Verehrte Gemeinde,

    kann mir jemand sagen, wie bei Belegpatienten Pathologieleistungen (erbracht durch eigenständiges Institut) abzurechnen sind und wenn ja, wo das steht?

    Sind diese

    • wie bei einer Verbringung vom Krankenhaus zu eigenen Lasten zu vergüten

    oder

    • z.B. im Wege einer Überweisung vom Belegarzt an den Pathologen von diesem über die KV abzurechnen?

    Vielen Dank für Hinweise


    Medman2

  • Hallo!


    Schauen Sie einmal in den Bundesmantelvertrag -Ärzte (BMV-Ä) . Anderes finden Sie auch in der pauschalen Vereinbarung z.B. zwischen den Pathologen und der KGNW. Diese liegen mir aber nicht vor.

    BMV-Ä

    § 41

    Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären

    vertragsärztlichen Tätigkeit

    (1) 1Ambulant ausgeführte vertragsärztliche Leistungen werden einem Vertragsarzt nach den Grundsätzen der Vergütung für stationäre Behandlung honoriert, wenn der Kranke an demselben Tag in die stationäre Behandlung dieses Vertragsarztes (Belegarztes) genommen wird. 2Werden diese Leistungen bei Besuchen erbracht oder in dringenden Fällen, in denen nach ambulanter vertragsärztlicher Behandlung außerhalb des Kran-kenhauses die Krankenhauseinweisung erfolgt, so werden sie als ambulante vertrags- ärztliche Leistungen vergütet.

    (2) Über die weitere Abgrenzung, Berechnung, Abrechnung und Vergütung treffen die Partner des Gesamtvertrages nähere Bestimmungen.

    (6) Ein Belegarzt darf für eine Auftragsleistung, eine Konsiliaruntersuchung oder eine Mit- behandlung einen Vertragsarzt hinzuziehen, wenn das betreffende Fach an dem Krankenhaus nicht vertreten ist.

    (7) Zugezogene Vertragsärzte rechnen ihre Leistungen auf einem vom behandelnden Belegarzt mit der elektronischen Gesundheitskarte oder im Rahmen des Ersatzverfahrens ausgestellten und im Feld "bei belegärztlicher Behandlung" angekreuzten Überweisungsschein (Muster 6 bzw. Muster 10) ab.

    Viele Grüße

    SKoch