Aufklärung, Complianceförderung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie durch den Arzt kodierbar?

  • Hallo,

    kann ich ein ärztliches Aufklärungsgespräch, z.B. über die medikamentöse Behandlung mit einem Kind, Jugendlichen oder den Eltern als Therapieeinheit abrechnen?

    Die medikamentöse Aufklärung durch den Arzt ist als ärztliches Verfahren der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei Kinder und Jugendlichen beschrieben. Aber gehört das nicht zum " Service"?

    Danke für Eure Antwort

  • Hallo Achilles,

    der OPS ist hier erfreulich klar: "Aufklärung (Kind/Jugendlicher und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie"

    Diese Zeiten dürfen also eindeutig als TE kodiert werden. "Abgerechnet" werden allerdings die Tage entsprechend der PEPP oder auch Ergänzende Tagesentgelte.

    Was verstehen Sie unter "Service"?

    grüße, helmutwg

  • Hallo Helmutwg,

    danke für Ihre Antwort. Unter "Service" verstehe ich Leistungen, die im Rahmen einer Krankenhausbehandlung obligatorisch sind und nicht extra abgerechnet werden können. Bis jetzt war ich der Ansicht, dass in der (Kinder- und Jugend-) Psychiatrie somatische Visiten oder Gespräche nicht als Therapieeinheiten erfasst werden können. So ging ich auch davon aus, dass die medikamentöse Einstellung als quasi "Basisleistung" zum "Service" gehört. Dann kann auch die Einzelvisite mit Chefarzt erfasst werden, in der über den Verlauf der Behandlung gesprochen wird. ?

  • Hallo Achilles,

    aus meiner Sicht darf alles was im OPS als "Angewandte Verfahren" aufgezählt wird oder "im Aufwand vergleichbare Verfahren" sind auch in TE abgebildet werden.

    Die klassische Visite steht z.B. nicht drin, ärztliche Einzelgespräche schon.

    Grüße

    Helmutwg