Hallo,
kann ich ein ärztliches Aufklärungsgespräch, z.B. über die medikamentöse Behandlung mit einem Kind, Jugendlichen oder den Eltern als Therapieeinheit abrechnen?
Die medikamentöse Aufklärung durch den Arzt ist als ärztliches Verfahren der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei Kinder und Jugendlichen beschrieben. Aber gehört das nicht zum " Service"?
Danke für Eure Antwort