Embolektomie zweifach kodieren?

  • Liebe Kodierexperten,

    ich habe noch einen Fall aus 2014 über den ich mit dem MDK streite. Wir haben eine Embolektomie durchgeführt in die A. brachialis und A. axillaris. und 5-380.11 und .12 kodiert. Der Gutachter streicht die .11 wegen monokausaler Kodierung, da nur ein Zugang bei mehreren Thrombektomiemanövern.

    Wie sehen Sie die Kodierbarkeit ?

    Auszug OP-Bericht:...die quere Eröffnung der Arteria brachialis, sie zeigt sich bereits hier thrombotisch verschlossen. Eingehen mit dem Forgarty-Katheter nach peripher. Es läßt sich ein kurzer Thrombuszylinder gewinnen. Dann Blutrückstrom von peripher. Spülung mit Heparin-Kochsalzlösung mit der Knopfkanüle nach peripher. Blutungskontrolle mit einer Bulldog-Klemme. Jetzt Eingehen mit dem Forgarty-Katheter nach zentral und Durchführung der Thrombektomie. Es läßt sich ein kompletter Thrombuszylinder aus der Arteria axillaris und der Arteria brachialis gewinnen. Nach Entfernung des Thrombus sofort kräftige Blutzustrom von zentral. Ein weiteres Forgarty-Manöver zeigt keine weiteren Thromben mehr....

    Warte gespannt auf Ihre Einschätzung.

  • Guten Morgen,

    sie thrombektomieren zwei Arterien, A.brachialis und A.axillaris.

    Der Zugang beider Thrombektomien erfolgt über die A.brachialis.

    Dieser Eingriff ist gemäß OPS mit 2 Prozedurenschlüsseln abzubilden.

    Die vom MDK-GA vorgebrachte monokausale Kodierung läuft hier doch völlig ins Leere.

    Gemäß DKR P003 ist die monokausale Kodierung definiert als "Abbildung eines Eingriffs möglichst mit einem Kode" mit Verweis auf DKR P001 Prozedurenkomponenten.

    Dort heißt es:

    "Normalerweise ist eine Prozedur vollständig mit all Ihren Komponenten [...] in einem Kode abgebildet."

    Gemäß dieser Logik des MDK-Gutachters müssten also auch PTAs bspw. an OS und US nur mit einem OPS abzubilden sein, da nur ein Zugang.

    Ich würde da baldmöglichst einen Widerspruch aufsetzen.

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental