Pflegegrade - Auskunftspflicht der Krankenkassen

  • Hallo Ductus,

    durch unsere Software (ISKV21) erfolgt die Übermittlung des Pflegegrades mit der Übermittlung der Kostenübernahme. Sollte es später zu einer Änderung des Pflegegrades kommen erfolgt eine Übermittlung der geänderten Kostenübernahme. Der Mitarbeiter der Kasse hat hier keine Möglichkeit diese Übermittlung zu verhindern.

    Es kann nun natürlich sein, dass diese betroffenen Kassen eine andere Software nutzen oder eine veraltete Version.

    Sie können diese Kassen ja mit einem höflichen Brief an Ihre Pflicht der Übermittlung innerhalb der Frist erinnern und falls dies nicht hilft ggf. den entsprechenden Dachverband (VdEK) oder Aufsichtsbehörde informieren.

    Da dies auf ein Versäumnis der Krankenkasse zurückzuführen ist, dürfte in diesem Fall auch die Verjährung nach dem BGB greifen und nicht die Regelungen zu Rechnungsänderungen, falls die Umstellung der Software doch etwas länger dauert (hüstel).

    MfG

    Kreye