Guten Abend medman2 & Herr Sommerhäuser,
Ihre Beiträge verunsichern mich teilweise (im guten Sinne ;-).
Kodierung einer Pneumonie mit 2 Kodes
Ja.
Angenommen, es existiert eine Viruspneumonie (nicht Influenza) mit bakterieller Superinfektion.
Entweder J12.* + J1[2-6].* oder wenn es HSV ist B00.8+J17.1!+J1[2-6] usw.
Ich kann auch eine Pneumonie durch Salmonella und E coli haben (damit es 2 Bakterien sind). Für mich A02.2+J17.0!+J1[2-6].*
medman2 hat bezüglich der J15.8 m. E. zurecht auf das "sonstige" hingewiesen. Sonstige ist nicht mehrere.
Ich finde in der DKR 201[2-8] AKR D012 keine Vorschrift, welche besagt, dass 1 Manifestation mit 2 Ursachen zu 1 Kode mit Manifestation zu kondensieren ist. Das wäre ein Volltreffer gegen die 2 Pneumoniekodes.
Alternativ: Gäbe es einen unter J1[2-6].* einen Kode mit dem Bezeichner "Pneumonie durch mehr als einen Erreger" wäre meine Version mit 2 Pneumoniekodes ebenfalls geliefert.
Solche Dinge existieren im ICD ja - siehe Diabetes mellitus (DM mit Koma, R40.2 parallel zu E1[0-4].01 geht nicht).
Entscheidend für die 2 Kodes ist, dass es ein Aufwand gibt, welcher beide erfasst. Oder beide veranlassten den stationären Krankenhausaufenthalt.
Irgendwie ist das natürlich komisch, weil je nach Kode munter CCL-Punkte oder komplexe Diagnosen ausgelöst werden.
Ist aber ein InEK-Problem, nicht meins.Als Kinderarzt würde ich hinzufügen wollen, dass das System ja nun 14 Jahre Zeit hatte zu lernen (auch so was).
In Anbetracht der vergangenen 14 Jahre ist das wohl eine Palliativsituation
medman2 hat diesbezüglich wunderbar dargestellt, dass der Informationsgehalt von B96.5! unspezifischer aufgefasst werden kann als J15.1, wenn man die anderen Erreger mit Einfassung in B96.5! berücksichtigt.
Gelöst wäre das Problem, wenn man nicht immer und immer wieder Kondensationen in ICD-Kodes vornehmen würde.
Wie in B96.5!, dessen 'Erreger' allesamt aus klinischer Perspektive einen eigenen Kode 'verdient hätten' (oder B96.2!).
Leitet damit über zu ...
@J15.1 mit / ohne B96.5!
Leider hat Kodierer_FR nicht mitgeteilt, ob es ein Pseudomonas aeruginosa ist.
Ich war (MDK-Schaden) semantisch sehr exakt und habe Pseudomonas für volle Münze genommen. Sprich: Pseudomonas nachgewiesen, keine Ahnung was für ein Pseudomonas. In diesem Falle komme ich aufgrund DKR 201[2-8] AKR D012 zum Schluss, dass man B96.5! nicht J15.1 zuordnen kann: keine zusätzliche Information.
Herrn Sommerhäusers Auffassung hinsichtlich der DKR 201[2-8] AKR D012 ist aber nicht minder plausibel (!).
Im Falle eines Vorliegens von Pseudomonas aeruginosa kann man aufgrund der ICD-Texte sogar ins Feld führen (semantisch absolut korrekt m.E.), dass die Information "aeruginosa" dem J15.1 abgeht und daher J15.1 mit B96.5! zu ergänzen ist. In J15.1 steht "Pseudomonas", aber eben nicht "aeruginosa."
Abendliches persönliches Fazit:
Die 2 Pneumoniekodes finde ich korrekt, wenn - wie beschrieben - der klinische Verlauf und dessen Dokumentation das hergeben bzw. dem nicht via 'ist eine Kontamination' und ähnliche Aussagen widersprochen wird.
Bezüglich der J15.1+B96.5! würde ich als virtueller MDK-Mensch meine Argumentation toll finden.
Als Krankenhaus-Mensch finde ich Herrn Sommerhäusers Argumentation einleuchtend und korrekt.
Und diese 'Schizophrenie' rührt daher, dass beide Argumentationen anhand der DKR 201[2-8] DKR 012 m. E. logisch und nachvollziehbar sind. Und keine (auch nicht die von mir vorgeschlagene) hat eine der anderen Argumentation überlegenes Etwas.
Daher wie schon angerissen: Baustelle für den BSG Senat 1 mit wahrscheinlichem Ergebnis, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §§2, 12, 70 SGB V (dreimal hält besser die Kodierung der Pneumonie ganz verbietet. Statt dessen ist R05 (Husten) der richtige Kode.
Ich bitte die spätabendliche Ironie zu entschuldigen.
Beste Grüße