Sternoclaviculargelenksprothese

  • Hallo ,

    unser Ärzte haben auf Grund einer hochgradigen Instabilität, des erheblichen Leidensdrucks mit ausgeprägter Schmerzsymptomatik bei Luxation des rechten Sternoclavikulargelenkes die Implantation einer Sternoclaviculargelenksprothese durchgeführt. Diese wurde durch die Firma LINK für das Sternoclaviculargelenk entwickelt. Allein die Verschlüsselung scheitert, da es keinen entsprechenden Kode gibt. Also ein Fall von erst mal "einbauen" und dann mal gucken. Die Ärzte haben den Kode 5-824.x gewählt, welcher aber m.M. nach völlig falsch ist, da das Sternoclaviculargelenk wohl eher nicht zu den oberen Extremitäten zählt. Hat jemand eine zündende Idee? Danke im voraus.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo,

    Eine Arthrose in der Schulterregion wird mit M19.01 codiert. Dies inkludiert das Sternoclaviculargelenk. Das SC-Gelenk gehört anatomisch zur Funktionseinheit Schultergürtel, da die Beweglichkeit des Armes auch vom SC-Gelenk abhängt. Damit würde ich das SC Gelenk funktionell der Schulter und damit der oberen Extremität zuordnen. Der Arm hat ja nur diese Verbindung zum Rumpf, das Schulterblatt wird über Muskeln gegen den Thorax geführt.

    Die Vergütung mit 5-824.x oder .y (1,4820) ist natürlich ein Witz.

    Bedenkt man, dass eine einfache Radiusköpfchenprothese bereits mit einem RG von 2,3910 belegt ist und eine normale Schulterprothese mit 2,4080 und eine Inverse Schulterprothese mit 2,7900, fragt man sich was da so auf welcher Basis kalkuliert wurde.

    Wirtschaftlich wohl so eine Nummer wie beim Schulterprothesenwechsel. Danke Inek.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    @ Findus:

    1. Hat Link sie vorher über die Kodierung und Abrechnung informiert und oder haben sie das selber getan?

    (Sollte man machen, wenn man etwas Neues macht)

    2. Hat Link keinen Hinweis auf eine AC-Gelenksprothese auf der Homepage (Produkte).

    3. Ist es ggf. eine Sonderanfertigung (hat Link für Schulterblatt)? Dann wäre noch 5-829.p zu kodieren (ohne aktuelle DRG-Relevanz), bei knöcherner Defektsituation: 5-829.m (ZE-relevant).

    4. Wäre abzuklären (gewesen), ob ein NUB-Antrag zu stellen (gewesen) wäre.

    5. Wäre bei neuer Prothesenart/-Lokalisation ein OPS-Antrag bis 28.2. zu stellen gewesen (das könnten sie oder auch Link auf den Weg bringen, allerdings dann erst für 2020).

    Mich würde diese Prothese dann interessieren. Bitte schicken sie mir doch hierzu mal Informationen/Bilder. Ggf. werde ich das auf meine Änderungs-Liste für nächstes Jahr dann setzen. Danke.

    @ Meikel:

    Da wäre ich doch mit der Kritik am InEK mal vorsichtig.

    Das InEK kann nur das kalkulieren, was im Datensatz ist. Kein spezifischer Kode, keine kalkulierenden Kliniken, die das schon 2016 eingebaut haben = keine diesbezügliche DRG-Kalkulation 2018. Dafür kann das InEK nichts. Das System reagiert nicht ad hoc, sondern immer zeit verschoben (bis auf wenige Ausnahmen bei unterjähriger spezifischer Datenabfrage und Fragestellung vom InEK). Für "Inovationen" steht das NUB-Verfahren zur Verfügung, wobei hier bekanntermaßen Einschränkungen gegeben sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau