Kombinierte Fallzusammenführung: erst RV, dann WA mit Prüfung gegen DRG des zusammengeführten Falles?

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal wieder eine Frage zu einer Fallzusammenführungs-Konstellation, zum Beispiel:

    Fall 1: DRG F67D, MDC 05, Partition M

    Fall 2: DRG F62D, MDC 05, Partition M,

    Fall 3: DRG F62D, MDC 05, Partition M

    Fall 1 und Fall 2 werden wegen Rückverlegung gem. §3 Abs 3 S1 FPV innerhalb 30 Tage nach Entlassung zusammengeführt; DRG des Kettenfalles: F67B, MDC 05, Partition M.

    Fall 3 wurde ebenfalls innerhalb 30 Tage nach Entlassung von Fall 1 wiederaufgenommen.

    Ist es nun korrekt, dass in diese Konstellation bei einer kombinierten Fallzusammenführung die DRG von Fall 3 (hier: F62D) mit der DRG des zusammengeführten Falles (hier: F67B) geprüft werden muss, ob

    1. die gleiche BasisDRG vorliegt --> Nein

    2. ein Partitionswechsel vorliegt --> Nein

    3. es sich um eine Komplikation handelt --> Nein

    Und somit Fall 3 NICHT zur Fallkette Fall 1/ 2 zusammengeführt werden muss?

    Danke für die Info.