Patient unterbricht aus privaten Gründen die Behandlung dadurch 2 Fälle

  • Liebes Forum,

    ich bin schon eine Weile dabei, aber so einen Fall hatte ich bisher nicht.

    Wir nehmen einen Patienten stationär auf, um eine kleine Massnahme durchzuführen, die üblicherweise mit 1 Tag VWD mit einer Übernachtung abgerechnet und auch so vom MDK akzeptiert wird.

    Am Aufnahmetag verlässt der Patient noch die Klinik, weil seine Frau erkrankt ist, ein MRT wurde noch durchgeführt, die Behandlung aber quasi unterbrochen. Eine akute gesundheitliche Gefahr besteht nicht, die Entlassung ist regulär. Nun kommt der Patient nach 14 Tagen nach Ablauf der oGVD wieder und der kleine Eingriff wird jetzt vorgenommen, die Befunde liegen vor, die Aufklärung war erfolgt, das geht alles fix, der Patient verlässt nach 6 Stunden die Klinik wieder. Groupertechnisch kommen 2 Fälle mit 1 Tag VWD raus, vorstationär für den 1. Fall geht nicht, weil die Zeit bis zur Wiederaufnahme zu lang ist. Eine Ambulanz haben wir nicht.

    Wie würden Sie verfahren, müssen wir den 2. Fall womöglich als vorstationär abrechnen, wie die Kasse das jetzt fordert. Die Eingliederung in den stationären Ablauf ist sicherlich im 2. Fall nicht in vollem Umfang erfolgt.

    Grüße ins Forum

    Neuroline

  • Hallo,

    wenn der Pat. 6 Stunden nach der OP nach Hause geht, dann ist doch der Fall ambulant und nicht stationär. Wie begründen Sie denn insgesamt hier die Notwendigkeit der KH-Behandlung?

    Gruß

    B.W.

  • Hallo Neuroline,

    wenn keine Eingliederung in den stationären Ablauf erfolgte, dürfte eine Abrechnung als stationäre Behandlung wirklich schwierig werden. Da bleibt eigentlich nur "vorstationär", wenn es keine AOP-Leistung war.

    Gruß,

    fimuc

  • Hallo Neuroline!

    Sie beschreiben doch eine lupenreine Beurlaubung ( der Pat. Unterbricht mit Zustimmung die KHS- Behandlung). Daher würde ich hier insgesamt einen Belegungstag abrechnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    auf diese Idee bin ich noch gar nicht gekommen, das überlege ich mir nochmal genau, das würde den Sachverhalt auch am ehesten treffen.

    V. Grüße

    Neuroline

  • Hallo,

    unter "Beurlaubung" stelle ich mir eigentlich etwas anderes vor, nämlich wenn eine momentan akut medizinisch notwendige Behandlung unterbrochen wird. Der obigen Sachverhaltsschilderung kann ich dies so nicht entnehmen, da klingt es eher wie eine zwar grundsätzlich erforderliche, aber eben elektive und damit auch verschiebbare Behandlung.

    Eher noch wäre hier das BSG-Konstrukt der "nicht abgeschlossenen Behandlung" zutreffend, wenn man sich denn dieses zu Eigen machen will.

    Gruß,

    fimuc

  • Hallo,

    unter "Beurlaubung" stelle ich mir eigentlich etwas anderes vor, nämlich wenn eine momentan akut medizinisch notwendige Behandlung unterbrochen wird. Der obigen Sachverhaltsschilderung kann ich dies so nicht entnehmen, da klingt es eher wie eine zwar grundsätzlich erforderliche, aber eben elektive und damit auch verschiebbare Behandlung...

    Hallo fimuc,

    Warum sollte es Beurlaubungen (nur) bei unaufschiebbaren Notfällen geben?

    Die beiden Charakteristika einer Beurlaubung ( Patient möchte passager nach Hause und KHS stimmt zu) sind doch erfüllt.

    Bei unaufschiebbaren Behandlungen würde ich eher erwarten, dass zumindest das KHS nicht zustimmt und den Patienten nur „gegen ärztlichen Rat“ entlässt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    ja, vielleicht haben Sie Recht, die Definition in der FPV (§1 Abs. 7) könnte das decken.

    Für mein Gefühl passieren Beurlaubungen stundenweise, oder vielleicht über eine, allerhöchstens zwei Nächte - jedenfalls nicht über 2 - 3 Wochen, wie im obigen Beispiel. Dann könnte der Pat. ja auch über mehrere Monate als "beurlaubt" gelten, bis er bspw. nach AP-Anlage zur geplanten Rückverlagerung wieder aufgenommen wird?

    Gruß,

    fimuc

  • Hallo,

    wenn Sie das als Beurlaubung zusammenlegen, werden beide Tage vollstationär gezählt und Sie erhalten die volle DRG ohne Abschlag UGVD =O. Wenn das mal nicht eine sofortige Prüfung hervorruft.....

    Gruß

    zakspeed