Verlegungabschläge bei Verlegung in teilstationäre psychiatrische Behandlung?

  • Hallo,

    stehe gerade auf dem Schlauch.

    Wir verlegen einen Patienten in die teilstationäre psych Behandlung eines anderen Krankenhauses (andere IK). Werden hier auch Verlegungsabschläge, wie bei der Verlegung in die stationäre somatische Behandlung fällig?

    Vielen Dank.

    Gruß

    S. Lindenau

  • Schönen guten Tag,

    warum sollte das nicht der Fall sein?

    Verlegung zwischen den Entgeltbereichen wird selbst im eigenen Krankenhaus wie eine externe Verlegung betrachtet und auch bei teilstationärer Behandlung handelt es sich um eine stationäre Behandlungsform.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Hallo Herr Schaffert,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Im im eigenen Haus wird eine Verlegung vom voll- in den teilstationären Bereich mit dem §301 Schlüssel 22 Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll-, teilstationärer und Behandlung gekennzeichnet. Dieser löst kein Verlegungsabschlag aus. AUf jeden Fall machen wir dies so bei unserer geriatrischen Tagesklinik. Diese ist allerdings auch KHEntgG und nicht BPflv.

    Zudem gibt es ja auch noch den Entlassgrund 13 externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung.

    Da auch die Kostenträger jedesmal mit einer anderen Meinung auftreten kam hier die Frage auf.

    Wenn Sie jetzt richtig verstehe würden Sie den Fall mit 06 Verlegung in ein anderes Krankenhaus entlassen und ggfs. Verlegungsabschläge abziehen?

    Gruß

    S. Lindenau