Hallo,
stehe gerade auf dem Schlauch.
Wir verlegen einen Patienten in die teilstationäre psych Behandlung eines anderen Krankenhauses (andere IK). Werden hier auch Verlegungsabschläge, wie bei der Verlegung in die stationäre somatische Behandlung fällig?
Vielen Dank.
Gruß
S. Lindenau