- Offizieller Beitrag
Guten Morgen, Herr Breitmeier,
Eine Umgehung des Schlichtungsspruches durch Analogiebildung zu einer HIV Erkrankung halte ich persönlich nicht für justiziabel.
nur damit keine Missverständnisse entstehen: Es ging mir nicht um eine "Umgehung" des Schlichtungsspruches durch Analogiebildung zu einer HIV-Erkrankung. Umgehen könnte man ihn ohnehin nur, wenn er denn einschlägig wäre. Und das ist ja noch in Klärung.
Es ging mir um einen weiteren Gesichtspunkt. Im OPS ist die antiretrovirale mit der Chemotherapie unter 8-54 aufgeführt. Das Beispiel (sic!) 2 soll die Wahl der HD in Zusammenhang mit der DKR 1917p (beispielhaft) verdeutlichen / erläutern. Man könnte daher auf die Idee kommen, dies beim zur Rede stehenden Fall zu analogisieren. Nicht mehr, nicht weniger.
Schöne Ostertage
B. Sommerhäuser