Allergie durch Lebensmittel

  • Hallo zusammen,

    folgender Fall wurde im Rahmen der MDK Begehung besprochen:

    Bei Aufnahme Zungenschwellung prominent, unkontrollierter Speichelfluss, Sprechen nicht möglich, kein Stridor, Lidödem rechts.

    • Verdacht auf allergische Reaktion durch Verzehr eines Steaks, dass in Konservierungsstoffe enthaltener Steaksoße eingelegt war.

    Behandlung mit 750 mg Prednisolon -> komplette Rückbildung der initial bestehenden Zungenschwellung sowie des Lidödems

    Der Pat. zeigte während des kurzen Aufenthalts (1BT) keinerlei Behandlungsbedürftige Schocksymptomatik.

    Unsere gewählte HD T78.1

    Der Gutachter vom MDK sieht jedoch die T78.0 als die richtige HD. Da wiederum unter der T78.2 Anaphylaktischer Schock, nicht näher bezeichnet die anaphylaktische Reaktion aufgeführt wird und hier im Exklusivsum steht: Anaphylaktischer Schock durch: •Nahrungsmittelunverträglichkeit (T78.0)

    Obwohl der Unterschied im Erlös nicht groß ist, würden wir gerne wissen, wie es denn nun korrekt ist. Denn unter einem „Schock“ versteht man doch eher ein intensivpflichtiges Krankheitsbild.

    Vielen Dank vorab!

  • Hallo PePamel,

    Ich würde wie Sie die T78.0 ablehnen, da ein Schock ein intensivpflichtiges Krankheitsbild ist.

    Die Argumentation des MDK Gutachters ist m.E. Klassifikatorisch nicht zutreffend, weil die harmloseren Krankheitsbilder der Anaphylaxie nur bei T78.2 aufgeführt sind. Ein Analogieschluss, dass die Inklusiva von T78.2 auch für T78.0 gelten würden, ist nicht zulässig. Alternativ zu T78.1 könnte man m.E. Daher nur T78.2 diskutieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    sehe ich ähnlich. T78.0 gleich anaph.Schock wegen Nahrungsmittel und T78.1 alles andere wegen Nahrungsmittel.

    T78.2 ist ja wieder ein anaphlyaktischer schock aber eben nicht wegen nahrungsmittel und nur darauf bezieht sich das Exklusivum nämlich Schock! wegen nahrungsmittelunverträglichkeit(T78.0) und eben nicht alles andere(T78.1), ist nur blöd geschrieben, hätte man auch so ausschreiben können.

    MfG

    rokka

  • Die Diagnose ist ja sehr weit hergeholt, einen Beweis für eine "allergische" Reaktion steht aus und wird meiner Erfahrung nach hier auch nicht definitiv gestellt werden. Ich tendiere daher eher zu T78.3, da hier das Krankheitsbild am besten passt.

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    Dr. med. Volker Blaschke

    Einmal editiert, zuletzt von Blaschke (28. März 2018 um 15:06)

  • Die Diagnose ist ja sehr weit hergeholt, einen Beweis für eine "allergische" Reaktion steht aus und wird meiner Erfahrung nach hier auch nicht definitiv gestellt werden. Ich tendiere daher eher zu T78.3, da hier das Krankheitsbild am besten passt.

    Damit werden Sie medizinisch als Dermatologe sicher recht haben.

    Es stellt sich dann aber die alte Frage, ob dasjenige verschlüsselt werden muss, was Experten nachträglich für die zutreffende Erkrankung halten oder die Diagnose, die die behandelnden Ärzte vermutet haben.

    Laut PePaMels Statement wurde der Verdacht auf eine Nahrungsmittel Allergie mit Cortison behandelt und kein Angioneurotisches Ödem. Für die Kodierung einer behandelten Verdachtsdiagnose bedarf es nach DKR D008 keines Beweises...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Das angioneurotischen Ödem ist letztlich nur descriptiv, es handelt es sich um die Beschreibung eines Krankheitsbildes aus verschiedenen Zeichen bzw. Symptomen, das multiple Ursachen haben kann (z. B. allergisch, medikamentös, hereditär, autoimmun). Von der Klinik her entspricht es dem geschilderten Fall. Ohne die genaue Anamnese zu kennen, ist hierzu nicht viel mehr zu sagen, nur ist die "Krücke" Steaksauce aus allergologischer Sicht ziemlich weit hergeholt, es sei denn, hierfür gibt es stichhaltige Hinweise. Warum daher eine aus der Luft gegriffene Ursache kodieren, wenn es für das Krankheitsbild einen sehr gut passenden Kode gibt?

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • hallo!

    Weit hergeholt ist die Ursache Steaksauce nicht ( mehr ). Die Patienten kommen heutzutage wegen "versteckten*" Allergien in die Notaufnahme. Z. B. der Erdnuss-Allergiker. Er hat keine Erdnüsse gegessen sondern eine Grillsoße. Die Regale der Supermärkte quellen über vor exotischen Saucen, deren Inhaltsstoffe mehr oder weniger vollständig deklariert sind.

    Was die Kodierung betrifft stimme ich Herrn Dr. Blaschke zu (T78.3). Wenngleich ich nicht mehr weiß, was ein Quincke-Ödem ist. Diese Bezeichnung ist in der jetzigen angelsächsisch dominierten Terminologie kaum noch zu finden. Der ICD basiert jedoch auf der Einteilung der 80-ziger Jahre. Und damals war auch für mich jede Zungenschwellung ein Quincke. Also T78.3.

    * Ausdruck abgeschrieben von Klimek, Wiesbaden Allergiezentrum

    mfg ET