• Hallo,

    mal wieder was zur PrüfVV.

    Was ist, wenn ein begutachtender Arzt nicht in der Lage ist ein Medikament zu googeln, und daher eine Nebendiagnose streicht, und dummerweise die 6 Wochen Frist zum Widerspruch abgelaufen ist?

    Klage einreichen?

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo papiertiger_2,

    sehe ich genauso, da das Widerspruchsverfahren freiwillig ist, können Ihnen aus dem "Versäumnis" keine negativen Konsequenzen entstehen. Den außergerichtlichen Hinweis an die KK würde ich dann schriftlich machen, dann können Sie bei einer Klage schön darstellen, dass Sie alles versucht haben...

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo zusammen,

    wir haben in einem gleich gelagerten Fall den Gutachter direkt angeschrieben und er hat das Gutachten korrigiert.

    Manchmal geht es also auch auf der kollegialen Ebene.

    Viele Grüße - NV