Fallzusammenführung 3 Fälle ...

  • Hallo,

    wir haben 3 Fälle mit folgender Konstellation:

    1. Fall: 29.01.-01.02.2018 H64Z (OG11) - medizinisch

    2. Fall: 12.02.-13.02.2018 H64Z (OG11) - medizinisch

    3. Fall: 25.02.-02.03.2018 H08B - operativ

    Den 2. und 3. Fall hat das KIS als FZ angezeigt, ist ja auch richtig. Haben wir also zusammengeführt mit der H08B.

    Die Kasse hat jetzt die Idee, dass dieser Fall (2./3.) mit dem ersten noch zusammenzuführen ist. Und ich denke es auch, da der neue Fall am 12.02. beginnt und somit konservativ-operativ innerhalb von 30 Tagen darstellt.

    Das KIS lässt dies aber nicht zu.

    Wer liegt jetzt falsch - das KIS (welches wahrscheinlich von der Aufnahme des 3. -operativen- Falles zählt) oder die Kasse/wir ???

    In den ganzen Beispielen der Klarstellungen und Leitsätzen zur FZ habe ich nichts ähnliches gefunden...

    Dankbar für alle Hinweise:

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo,

    maßgeblich ist die Prüffrist des 1. Aufenthaltes.

    ich würde folgendes vorschlagen:

    1. Fall + 2. Fall keine FZF - Abs.1 außerhalb der OGVD / Abs. 2 innerhalb von 30 KT aber kein Partitionswechsel

    1. Fall + 3. Fall FZF nach Abs. 2 (innerhalb 30 KT/Partitionswechsel)

    VG

  • Hallo,

    das geht meiner Meinung nach nicht. Man muss chronologisch vorgehen. Also man prüft, ob 1. und 2. Fall zusammenzuführen sind, was hier nicht der Fall ist und dann als nächstes, ob der 2. und 3. zusammenzuführen sind; was hier der Fall ist.

    Und damit ist dann Schluss, den ersten dann rückwirkend einzubeziehen - mit einer Prüffrist, die der erste Fall gar nicht auslöst, ist nicht möglich.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo,

    wie sieht es aus mit der Bestimmung

    "Bei mehrfacher Wiederaufnahme ist eine Prüfung gegen bereits in einem ersten Schritt zusammengefasste DRG-Fallpauschalen nicht zulässig (siehe dazu auch Leitsatz 5). Vgl. § 2 Abs. 4 Satz 1 und 2 KFPV 2004."

    aus den Leitsätzen des BMGS.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,

    eine multiple Fallzusammenführung von mehr als 2 Aufenthalten kommt hier nur deswegen NICHT in Betracht, da der 2. Aufenthalt sowie der 3. Aufenthalt außerhalb der OGVD des 1. Aufenthalts liegen. Somit kann bei chronologischer Prüfung nur der 2. und 3. Aufenthalt zusammengeführt werden (OP folgt ...), vgl. auch "ergänzende Klarstellung der Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004 zur Fallzusammenführung bei mehr als zwei Aufenthalten, Beispiel 1

    Die von dem Forumsteilnehmer medman2 zitierte Bestimmung "bei mehrfacher Wiederaufnahme ist eine Prüfung ...) bleibt m. E. hier völlig unberührt.

    mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Hallo zusammen,

    ich hänge mich mal mit meinem Fall hier ran, weil ich gerade total auf dem Schlauch stehe.

    1. Fall: Entlassung 14.04.17, DRG G72B, MDC 06, Partition M

    2. Fall: 17.4.-20.4.17, DRG G72B, MDC 06, Partition M

    3. Fall: 27.4. - 30.4.17, DRG G12B, MDC 06, Partition O

    2. und 3. müssen zusammengeführt werden wegen Partitionswechsel, soweit ist das klar. Hierdurch entsteht aber ein neuer Fall 2/3 mit Partition O.

    Nun die Frage - muss ich diesen neuen Fall nochmal gegen den 1. Fall prüfen? Denn dann wäre ja erneut Partitionswechsel von M zu O. :/

    Bitte um Entwirrung meines Gehirnknotens. Vielen Dank.

    Grüße aus Sachsen

    Cyre

  • Hallo,

    es wird chronologisch (F1+F2?/F2+F3?) geprüft und somit keine FZF F1 mit F2/F3

    Grüße in die alte Heimat,

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • wann war denn aufnahmetag des 1. falles? Denn O-partitionswechsel velangt nur FZF innrhalb von 30 Tagen. sprich wenn 1und 2 zusammengeführt werden ist es ja nur noch einer mit einem (dem 1.)Aufnahmedatum (F1/2 + F3 ?)


    MfG

    rokka

  • Hallo Cyre,

    Normalerweise müssten doch die ersten beiden Fälle mit derselben DRG zusammengeführt werden. Erst danach kommt eine Prüfung mit dem 3. Fall in Betracht.

    Neben der rein rechnerischen FZF aufgrund des Partitionswechsel ist natürlich auch immer eine FZF wegen des Wirtschaftlichkeitsgebotes ( „ Medizinisch nicht erforderliches Fallsplitting“) bedenkenswert...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier